Vorschläge des Sachverständigenrats

Bundesregierung hält an bewährten Apothekenstrukturen fest

Berlin - 19.08.2014, 17:40 Uhr


Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Gesundheits-Sachverständigenrats nicht, dass eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots von Apotheken für eine effizientere und effektivere Arzneimitteldistribution sorgen würde. Ebenso wenig hält sie von dem Vorschlag, die Apothekenhonorierung auf einheitliche Festspannen sowie apothekenindividuelle Handelsspannen umzustellen. Dies geht aus der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz, auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor.

„Nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet die inhabergeführte Apotheke mit freiberuflich tätigen Apothekerinnen und Apothekern am besten eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auf der Grundlage hoher professioneller Standards“, schreibt Widmann-Mauz in ihrer Antwort auf die Grünen-Anfrage. Auch unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten bestehe keine Veranlassung, die bewährten Strukturen infrage zu stellen, solange eine flächendeckende Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau sichergestellt bleibe.

Dem Vorschlag der Regierungsberater, die Apothekenhonorierung umzukrempeln, kann die Bundesregierung ebenfalls nichts abgewinnen. Dies würde eine Abkehr vom Grundsatz des einheitlichen Apothekenabgabepreises bedeuten – mit der Folge, dass Versicherte für das gleiche Arzneimittel gegebenenfalls unterschiedliche Zuzahlungen zu leisten hätten. „Es soll jedoch gerade ausgeschlossen sein, Patientinnen und Patienten in ihrer Not- und Behandlungssituation etwaige Preisvergleiche zuzumuten“, schreibt Widmann-Mauz. Gerade in Regionen mit geringer Apothekendichte könnten sich dann ungewollt höhere Preise und damit höhere Zuzahlungen ergeben. Der Sachverständigenrat wollte mit einer solchen Honorierungsregelung einen Anreiz setzen, dass sich Apotheken auch in solchen Regionen ansiedeln – doch die Bundesregierung bezweifelt, dass dieser Plan aufgehen würde. „Eher wäre zu befürchten, dass es zu einem Verdrängungswettbewerb mit nachteiligen Folgen für die flächendeckende Arzneimittelversorgung kommen könnte“, so die Staatssekretärin. Überdies verweist sie darauf, dass der Sachverständigenrat nicht die möglichen negativen Auswirkungen auf die Arzneimittelbereitstellung thematisiere, die sich ergäben, wenn der gesetzlich vorgegebene Großhandelsaufschlag entfiele und durch individuelle Vereinbarungen mit den Apotheken ersetzt werde.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Kordula Schulz-Asche, meint hingegen, das Fremd- und Mehrbesitzverbot sei für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung nicht zwingend erforderlich. „Ich sehe im Moment aber auch keinen Anlass, hier als Grüne aktiv zu werden“.

Insgesamt hatte die Grünen-Fraktion der Bundesregierung 18 Fragen zu den Empfehlungen des Sachverständigenrates zur Arzneimittelversorgung gestellt. Unter anderem wollte sie auch wissen, wie sie das Zusammenspiel der vielen unterschiedlichen Instrumente im Arzneimittelbereich wertet. Dazu schreibt Widmann-Mauz, dass die diversen Regulierungsinstrumente im Sozialgesetzbuch V „in ihrem Zusammenwirken für die jeweiligen Marktsegmente spezifische und angemessene Lösungen“ böten. Festbeträge und Erstattungsbeträge sorgten für eine einheitliche und angemessene Preisbildung. Rabattverträge und die vorrangige Abgabe von Importarzneimitteln flankierten diese Maßnahmen. Darüber hinaus werde durch den Apothekenabschlag, die Herstellerabschläge und das Preismoratorium sichergestellt, dass die Vertriebsstufen ihren Beitrag zu einer Stabilisierung der Ausgabenentwicklung leisten.


Kirsten Sucker-Sket


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