Ärztliche Honorarverhandlungen

KBV: Kassen müssen nachlegen

Berlin - 18.08.2014, 14:08 Uhr


Für die niedergelassenen Kassenärzte in Deutschland starten diese Woche die Honorarverhandlungen für 2015. Heute erläuterte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Vorstellungen für die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Zuletzt gingen die Kassenärzte davon aus, dass ihre Leistungen mit insgesamt fünf Milliarden Euro unterfinanziert sind. Pünktlich zum Start der Verhandlungen soll nun eine Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) die Honorarforderungen untermauern. Der GKV-Spitzenverband reagierte umgehend.

Im Jahr 2008 hatten sich KBV und Krankenkassen darauf geeinigt, dass Vertragsärzte durch die Behandlung von GKV-Versicherten bei einer Arbeitszeit von rund 51 Wochenstunden einen Jahresüberschuss von etwa 106.000 Euro erzielen sollten. Das ZI verweist darauf, dass rund 60 Prozent der Praxen im Jahr 2010 den Referenzwert von 106.000 Euro nicht erreichten.

Zudem soll sich das Honorar der niedergelassenen Ärzte an dem der Oberärzte im Krankenhaus orientieren. Dieses ist laut ZI in den letzten Jahren auf etwa 133.000 Euro gestiegen. Um dem zwischen KBV und Krankenkassen vereinbarten Grundsatz gleicher Verdienstchancen in der Niederlassung und im Krankenhaus in der Versorgung gesetzlich Versicherter gerecht zu werden, „müssen die gesetzlichen Krankenkassen nachlegen“, bilanziert das ZI. KBV-Chef Andreas Gassen erklärte bereits, dass insgesamt rund drei Milliarden Euro zusätzlich ins System gegeben werden müssten, damit Kassenärzte ein vergleichbares Einkommen erzielen können.

Der GKV-Spitzenverband machte im Vorfeld unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes deutlich, dass der durchschnittliche Reinertrag (Einnahmen nach Abzug der Aufwendungen vor Steuern) eines Praxisinhabers im Jahr 2011 bei rund 166.000 Euro lag. Das sei gegenüber 2007 eine Steigerung um fast 17 Prozent. Dem ZI zufolge resultiert dieser Überschuss allerdings „zu einem erheblichen Teil“ aus Privateinnahmen.

Der GKV-Anteil der gestiegenen Einnahmen habe sich zwischen 2007 und 2011 auf etwa 13 Prozent belaufen. Durchschnittlich zehn Prozentpunkte davon seien auf den finanziellen Einmaleffekt im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) zurückzuführen, mit dem frühere Vergütungslücken kompensiert werden sollten. „Ohne diesen vom Gesetzgeber veranlassten Einmaleffekt hätten sich die GKV-Einnahmen je Arzt zwischen 2007 und 2011 lediglich um drei Prozent verändert.“ Das ZI verweist in seiner Analyse zudem auf die gestiegenen Betriebskosten (zwischen 2007 und 2011: +17 %) sowie die Inflationsrate.

Der GKV-Spitzenverband reagierte umgehend auf die vorgelegte Analyse des ZI. Er verweist darauf, dass der Überschuss von 166.000 Euro aus dem Jahr 2011 stammt – „seither kamen Jahr für Jahr weitere Honorarerhöhungen hinzu“. Die nach Angaben des ZI um 13 Prozent gestiegenen GKV-Einnahmen der niedergelassenen Ärzte zwischen 2007 und 2011 bewertet der GKV-Spitzenverband positiv: „Welche anderen freien Berufe können das für sich verzeichnen? Von einem durchschnittlichen Arbeitnehmer, aus dessen Krankenkassenbeiträgen der Großteil der Arzthonorare bezahlt wird, ganz zu schweigen.“ Der GKV-Spitzenverband fände es überdies „erfreulich, wenn die Ärzteverbände das gleiche Engagement bei der Verringerung der Wartezeiten für die Patienten aufbringen würden, wie bei dem Bemühen, ihre eigenen Honorare weiter zu erhöhen.“


Annette Lüdecke


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