Kassenabschlag

Vogler: Linke für Festschreibung von 1,77 Euro

Berlin - 15.08.2014, 09:24 Uhr


Die Bundestagsfraktion Die Linke unterstützt die gemeinsame Initiative des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) und des GKV-Spitzenverbandes zur gesetzlichen Festschreibung des Kassenabschlages: „Die Erfahrung hat doch bewiesen, dass die Aushandlung des Apothekenabschlags in Selbstverwaltung nicht gut funktioniert. Wir unterstützen daher den Vorschlag von Apothekerschaft und Kassen, den Rabatt wieder gesetzlich zu fixieren“, erklärte Kathrin Vogler, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Linksfraktion.

In einer parlamentarischen Anfrage hatte sich Die Linke nach der Haltung der Bundesregierung zur gemeinsamen Initiative von DAV und GKV-Spitzenverband erkundigt. „Wir brauchen kurzfristig vor allem auch eine transparente und nachvollziehbare Berechnung der Abschlagshöhe und nicht Verhandlungen hinter verschlossenen Türen mit endlosen Schlichtungs- und Gerichtsverfahren“ so Vogler weiter. Mittelfristig müsse man überlegen, ob das „Tohuwabohu aus gesetzlichen, kollektivvertraglichen und selektivvertraglichen Rabatten“ überhaupt sinnvoll sei. Das diene doch letztlich nur dazu, hohe deutsche Preise vorzugaukeln, die de facto aber kaum jemand bezahle.

Damit würden der Pharmaindustrie höhere Umsätze im Ausland generiert, denn Deutschland sei für viele Länder nach wie vor Referenzland für deren Preisfestsetzung. Vogler: „Mittelfristig muss die Losung lauten: Listenpreise gleich Erstattungspreise. Die Hersteller-, Großhandels- und Apothekenrabatte sollten so überflüssig werden und die Listenpreise entsprechend sinken.“ Rabattverträge gehörten sowieso abgeschafft und die AMNOG-Rabatte für neue Arzneimittel sollten in die Listenpreise einfließen. „Das wäre mal ein echter Beitrag zur Entbürokratisierung, die Minister Gröhe immer so gerne vor sich her trägt“, so Vogler.

In ihrer Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke hatte die Bundesregierung angekündigt, den gemeinsamen Vorstoß von DAV und  GKV-Spitzenverband für eine gesetzliche Festlegung des Kassenabschlages auf 1,77 Euro zu prüfen. „Der Vorschlag von GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband liegt der Bundesregierung vor. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob eine gesetzliche Festlegung des Abschlages angezeigt ist“, heißt es in der Antwort  von BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU).


Lothar Klein