Kassenabschlag

BMG will DAV/GKV-Initiative prüfen

Berlin - 14.08.2014, 16:15 Uhr


Die Bundesregierung will den gemeinsamen Vorstoß des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) und des GKV-Spitzenverbandes für eine gesetzliche Festlegung des Kassenabschlages prüfen. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Aus der Antwort der Bundesregierung lässt sich allerdings keine besondere Sympathie für diese Idee herauslesen.

„Der Vorschlag von GKV-Spitzenverband und Deutschen Apothekerverband liegt der Bundesregierung vor. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob eine gesetzliche Festlegung des Abschlages angezeigt ist“, heißt es in der Antwort von BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU). Zuvor hebt das BMG aber auf die Zuständigkeit der Selbstverwaltung für die Festlegung des Kassenabschlages ab. Außerdem weist das BMG darauf hin, dass im AMNOG Kriterien für die Festlegung formuliert worden seien. Diese „Konkretisierung des Entscheidungsspielraums soll der Selbstverwaltung die Einigung auf dem Verhandlungsweg erleichtern, ihr aber gleichzeitig die Möglichkeit lassen, den Abschlag jährlich an sich ändernde Marktverhältnisse anzupassen“. Daraus könnte man eine gewisse Abneigung für gesetzliche Festschreibungen interpretieren.   

In einer gemeinsamen Initiative hatten der DAV und der GKV-Spitzenverband Bundesregierung und Parlament aufgefordert, den Kassenabschlag für verschreibungspflichtige Rx-Arzneimittel per Gesetz dauerhaft auf 1,77 Euro festzuschreiben. Für alle sonstigen Arzneimittel soll wie bisher ein Abschlag von fünf Prozent auf den Apothekenabgabepreis gelten. Die gemeinsame Initiative von DAV und GKV-Spitzenverband richtete sich an die gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen, den Gesundheitsausschuss, die für Gesundheit zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).  

„Wir freuen uns, Ihnen den gemeinsamen Vorschlag einer Gesetzesänderung mit einer entsprechenden Begründung zukommen lassen zu können“, heißt es im gemeinsamen Schreiben von DAV und GKV-Spitzenverband. Ihr Vorschlag für die Gesetzesänderung in § 130 Abs. 1 SGB V: „Die Krankenkassen erhalten von Apotheken für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel für Abgaben ab dem 1. Januar 2015 einen Abschlag von 1,77 Euro je Arzneimittel, für sonstige Arzneimittel einen Abschlag in Höhe von 5 vom Hundert auf den für den Versicherten maßgeblichen Arzneimittelabgabepreis.“


Lothar Klein