Kassenabschlag

DAV und GKV wollen 1,77 Euro festschreiben

Berlin - 05.08.2014, 14:28 Uhr


In einer gemeinsamen Initiative haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband Bundesregierung und Parlament aufgefordert, den Kassenabschlag für verschreibungspflichtige Rx-Arzneimittel per Gesetz dauerhaft auf 1,77 Euro festzuschreiben. Für alle sonstigen Arzneimittel soll wie bisher ein Abschlag von fünf Prozent auf den Apothekenabgabepreis gelten.

Die gemeinsame Initiative von DAV und GKV-Spitzenverband richtet sich an die gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen, den Gesundheitsausschuss, die für Gesundheit zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Das gemeinsame Schreiben trägt das Datum vom 3. Juli 2014. DAV und GKV-Spitzenverband hatten sich im hart umkämpften Kompromiss zum Kassenabschlag im Sommer 2013 darauf verständigt, bis zum 1. Juli 2014 einen gemeinsamen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu präsentieren.

Der Kompromiss sah bislang vor, dass beide Vertragspartner ihre Klagen zum Apothekenabschlag für die Jahre 2009 und 2010 zurückzogen, sodass für beide Jahre jeweils ein Abschlag von 1,75 Euro galt. Für 2013 wurde ein durchschnittlicher Kassenabschlag von 1,80 Euro vereinbart. Für das laufende Jahr 2014 wurden damals 1,80 Euro festgelegt und für 2015 1,77 Euro vereinbart. Bleibt eine Gesetzesänderung aus, sollte der Abschlag von 1,77 Euro die Basis für die Verhandlungen über das Jahr 2016 sein.        

„Wir freuen uns, Ihnen den gemeinsamen Vorschlag einer Gesetzesänderung mit einer entsprechenden Begründung zukommen lassen zu können“, heißt es im gemeinsamen Schreiben von DAV und GKV-Spitzenverband. Ihr Vorschlag für die Gesetzesänderung in § 130 Abs. 1 SGB V: „Die Krankenkassen erhalten von Apotheken für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel für Abgaben ab dem 1. Januar 2015 einen Abschlag von 1,77 Euro je Arzneimittel, für sonstige Arzneimittel einen Abschlag in Höhe von 5 vom Hundert auf den für den Versicherten maßgeblichen Arzneimittelabgabepreis.“

In der Begründung fordern DAV und GKV-Spitzenverband, dass künftig „Veränderungen bei den apothekerlichen Leistungen und Kosten für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“ über die Arzneimittelpreisverordnung „berücksichtigt werden“. Damit wäre der jahrelange Streit zwischen DAV und GKV-Spitzenverband über die Berechnung der Kostenentwicklung auf die Politik übertragen. Im Zuge der letzten Anhebung des Apothekenhonorars gab es allerdings unterschiedliche Positionen über die Kostenentwicklung in den Apotheken zwischen DAV und dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium.

Über die Erfolgsaussichten der gemeinsamen Initiative zum Kassenabschlag lässt sich angesichts der parlamentarischen Sommerpause nur spekulieren. Jedenfalls drängt wie schon beim Apothekenhonorar die Zeit für die Gesetzgebung. Diese müsste unmittelbar nach der Sommerpause anlaufen, damit die Festschreibung des Kassenabschlages bis zum 1. Januar 2015 im Gesetzblatt stehen kann.


Lothar Klein