Landtag Baden-Württemberg

FDP bringt Null-Retaxationen aufs Tapet

Berlin - 30.07.2014, 17:21 Uhr


Die baden-württembergische Landesregierung muss sich mit Null-Retaxationen bei Formfehlern befassen: Die FDP hat einen entsprechenden Antrag im Landtag gestellt, demzufolge sich die Landesregierung zu den Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln erklären soll. Wird der Antrag angenommen, soll sie unter anderem berichten, „welche Schritte sie einleiten wird, um die Problematik der Null-Retaxationen wegen Formfehlern zu beheben“.

Vor dem Hintergrund, dass Formfehler dazu führen können, dass Apotheker nicht nur ihre Vergütung verlieren, sondern auch die vollständigen Arzneimittelkosten nicht erstattet bekommen, obwohl der Patient das richtige Arzneimittel erhalten hat, möchten die Abgeordneten wissen, inwiefern die Regierung Null-Retaxationen wegen Formfehlern als angemessen und inwieweit sie die Möglichkeit einer nachträglichen Heilung der Rezepte als sachgerecht erachten würde.

Die Antragsteller möchten von der Landesregierung zudem erfahren, anhand welcher Kriterien gesetzliche Krankenversicherungen die unterschiedlichen Abstufungen der Retaxationen vornehmen und wie viele Retaxationen es zahlen- wie wertmäßig in den letzten fünf Jahren gab. Schlussendlich wollen die Liberalen auch wissen, ob dadurch ein ernstzunehmendes Risiko für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln folgen kann – insbesondere für den ländlichen Raum.

Die Landesregierung soll außerdem Stellung dazu beziehen, ob sie es für vertretbar erachtet, die Apotheker dem „Spannungsverhältnis zwischen dem Kontrahierungszwang bzw. dem Erfordernis der Abgabe des richtigen und teilweise lebensnotwendigen Arzneimittels einerseits und dem Risiko der verweigerten Leistungsgewährung durch die gesetzliche Krankenversicherung bei einem Formfehler andererseits auszusetzen“ – insbesondere wenn diese bei Nichterreichbarkeit des Arztes vor Einreichtung nicht mehr korrigiert werden könne.

Die Problematik der Null-Retaxationen erhalte „ihre besondere Schärfe in Fällen von lebensnotwendigen und besonders hochpreisigen Arzneimitteln, bei denen die Verweigerung der Abgabe ein erhebliches Problem darstellen würde“, erklären Haußmann und Kollegen in der Begründung zum Antrag. Das könne etwa der Fall sein, wenn die Arztpraxis bereits vor dem Wochenende geschlossen und der Patient kein Arzneimittel mehr habe und im Fall der Nichteinnahme ernste Gefahren für Leib und Leben bestünden.


DAZ.online


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