Arbeitgeberforderung

Höhere Kostenbeteiligung für GKV-Versicherte

Berlin - 24.07.2014, 14:26 Uhr


An diesem Freitag treten erste Teile der GKV-Finanzreform von Union und SPD in Kraft. Die geplante Senkung des GKV-Beitragssatzes von 15,5 auf 14,6 Prozent kommt allerdings erst Anfang 2015. Weil aber die Gesundheitskosten immer weiter ansteigen, werden einige Stimmen laut, die mehr Eigenleistung von den Patienten verlangen, um diesen Trend zu brechen.

Zudem wird die Förderung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) durch die Krankenkassen von 5,6 auf 9 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Die Kernpunkte des Gesetzes treten Anfang kommenden Jahres in Kraft, insbesondere die Senkung des Beitragssatzes für die Krankenkassen von 15,5 auf 14,6 Prozent und die Möglichkeit für die Kassen, vom Einkommen abhängende Zusatzbeiträge zu verlangen. Auch die Pflicht für Krankenkassen, Rabattverträge über Impfstoffe für Schutzimpfungen mit mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmern abzuschließen, gilt ab nächstem Januar.

Angesichts der steigenden Gesundheitskosten in der GKV treten die deutschen Arbeitgeber für eine stärkere Kostenbeteiligung der gesetzlich Versicherten bei Arztbehandlungen ein. Durch „Kostenbeteiligungen oder Selbstbehalte“ könne eine „Steuerungswirkung auf die Inanspruchnahme von Leistungen“ erzielt werden, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der „Bild“-Zeitung. Dies sei ein wirksames Instrument, um den Kostenanstieg im Gesundheitssystem zu bremsen.

Auch die Bundesbank fordert in ihrem Monatsbericht mehr Eigenleistungen der gesetzlich Krankenversicherten. Nach Ansicht der Experten kann der absehbaren Kostensteigerung im Gesundheitswesen durch Selbstbehalte und Kostenbeteiligungen entgegengewirkt werden. Eine weitere Möglichkeit seien auch Beitragsrückerstattungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Die Bundesbank geht von mittelfristig steigenden Kassenbeiträgen aus. Demnach werde die gesetzliche Krankenversicherung 2014 erstmals seit 2007 wieder mit einem Minus abschließen.


dpa/DAZ.online