Ausländische Berufsqualifikationen

Gesundheitsberufe suchen Anerkennung

Berlin - 16.04.2014, 10:48 Uhr


Vor allem Menschen aus Gesundheitsberufen – allen voran Ärztinnen und Ärzte – nutzen das Anerkennungsgesetz für ausländische Berufe. 2012 stellten sie mehr als drei Viertel aller Anträge zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation – darunter waren auch 321 Apothekerinnen und Apotheker. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung hervor, in dem diese eine erste Bilanz zieht.

Ziel des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Anerkennungsgesetzes ist es, für Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen die Chancen auf eine Beschäftigung im erlernten Beruf zu ermöglichen beziehungsweise zu verbessern – gleich ob sie im Inland leben oder zuwandern. Es soll die Anerkennung dieser Qualifikationen erleichtern und vereinheitlichen. Dies ist für Deutschland von Bedeutung, um sich Fachkräfte zu sichern. Viele Unternehmen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen seien schon jetzt auf ausländische Fachkräfte angewiesen, schreibt die Bundesregierung. Diese Tendenz werde sich in Zukunft verstärken.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist die Bundesregierung zufrieden: Es habe zu einem „Paradigmenwechsel“ geführt und stoße national und international auf große Zustimmung, heißt es in der jetzt vorgelegten Unterrichtung. Erstmalig gebe es nun einen allgemeinen Rechtsanspruch, die Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf überprüfen zu lassen. Das Gesetz garantiere dabei individualisierte Verfahren, die in der Regel innerhalb von drei Monaten abzuschließen seien, so die Bundesregierung. Dabei profitierten nicht nur Fachkräfte in reglementierten Berufen – etwa Ärzte –, sondern erstmals auch beruflich qualifizierte Fachkräfte in nicht reglementierten Ausbildungsberufen, die zur Berufsausübung zwar keine formale Anerkennung benötigen, aber ihre Berufschancen durch eine Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses verbessern können. Dazu zählen beispielsweise PKA, für die die Landesapothekerkammer Brandenburg das Verfahren zentral übernommen hat. 14 Apothekerkammern haben beschlossen, ihr diese Zuständigkeit zu übertragen.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, gab es im Berichtsjahr 2012 (1. April bis 31. Dezember) insgesamt 10.989 Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation. Bis zum 31. Dezember 2012 waren von diesen 7.980 beschieden. Die medizinischen Gesundheitsberufe hatten an den Anträgen einen Anteil von 78,2 Prozent. Der Referenzberuf, für den mit großem Abstand die meisten Anträge auf Anerkennung gestellt wurden, ist die Approbation als Ärztin oder Arzt (5.697 Anträge). An zweiter Stelle standen Anträge von Gesundheits- und Krankenpflegern (1.482 Anträge), gefolgt von Zahnärzten (342). Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Approbation anerkennen lassen wollten, belegen Platz vier (321).

Der Bericht weist darauf hin, dass Ärzte, Zahnärzte und Apotheker eine Besonderheit darstellen. Im Zuge des Anerkennungsgesetzes wurde nämlich der sogenannte Staatsangehörigkeitsvorbehalt in den einschlägigen fachrechtlichen Regelungen (Bundesärzteordnung, Apothekengesetz und Zahnheilkundegesetz) aufgehoben. Daher können jetzt auch Drittstaatsangehörige – also Angehörige eines Nicht-EU-Staates, des EWR sowie der Schweiz – eine Approbation beantragen. Dies war zuvor nicht möglich und könnte ein Grund dafür sein, warum diese Berufe im aktuellen Anerkennungsgeschehen so stark vertreten sind, so der Bericht.


Kirsten Sucker-Sket