ARMIN

157,50 Euro Honorar für Apotheker und Ärzte

Berlin - 27.03.2014, 14:03 Uhr


157,50 Euro Honorar erhalten Apotheker wie Ärzte im ersten Jahr für jeden AOK Plus-Patienten, der am neuen Arzneimanagement-Pilotprojekt ARMIN teilnimmt. Dies teilte AOK Plus-Vorstandschef Rainer Striebel bei der Vorstellung der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen mit, die aus dem ehemaligen ABDA/KBV-Projekt hervorgegangen ist.

Das Honorar teilt sich auf in einen Betrag von 94,50 Euro für das aufwändige Erstgespräch mit dem Patienten zur Feststellung und Dokumentation seiner kompletten Medikation. In jedem darauf folgenden Quartal erhalten Apotheker und Ärzte für kürzere Folgeberatungen 21 Euro Extra-Honorar. Nach Angaben von Monika Koch, Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbandes, erhalten Apotheker von der AOK Plus für jedes ARMIN-Rezept mit der neuen sechsstelligen Wirkstoffcodierung 20 Cent zusätzliches Apothekenhonorar.

Die AOK Plus trägt zudem die Investitionskosten für die notwendige Umstellung der Apotheken- und Praxissoftware. Im ersten und zweiten Quartal der zum 1. April startenden Einschreibefrist erhalten Apotheker wie Ärzte einen Zuschuss von 1500 Euro. Ab dem 3. Quartal sinkt der Zuschuss auf 1000 Euro und ab dem 4. Quartal auf 500 Euro. Angelegt ist das ARMIN-Pilotprojekt auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Laut AOK Plus richtet sich ARMIN an chronisch kranke Patienten, die täglich mehr als fünf Arzneimittel benötigen. Von den 2,7 Millionen AOK Plus-Versicherten betrifft dies etwa 300.000 Patienten. Allerdings ist die Zahl der Teilnehmer „gedeckelt“. Kein Arzt darf mehr als 30 Patienten in das ARMIN-Programm aufnehmen.

Die Apothekerverbände und die Kassenärztlichen Vereinigungen in Sachsen und Thüringen (SAV, ThAV, KVS, KVT) starten die Arzneimittelinitiative gemeinsam mit der AOK Plus zum 1. April 2014. 2011 hatten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ein Zukunftskonzept zur Arzneimittelversorgung entwickelt. Der Gesetzgeber hatte mit dem § 64a SGB V eine Möglichkeit geschaffen, dieses Konzept zu erproben. Die fünf Vertragspartner der beiden Freistaaten hatten sich bereit erklärt, das Modellvorhaben weiterzuentwickeln und vorerst nach § 63 SGB V umzusetzen.

Nach einem Informations- und Einschreibequartal soll zum 1. Juli 2014 die Wirkstoffverordnung starten. Ziel ist es, den Fokus des Patienten primär auf den Wirkstoff statt auf das Fertigarzneimittel zu legen. Dazu wurden knapp 200 Arzneistoffe nach fachlicher Bewertung ausgewählt, die eine wesentliche Relevanz in der hausärztlichen Versorgung haben und hinsichtlich der Substitution als unkritisch eingeschätzt wurden. Außerdem wurde ein neues qualitätsgesichertes Verfahren für die Verordnung und Abgabe dieser Wirkstoffe entwickelt. Mithilfe des elektronischen Praxisverwaltungssystems der Ärzte wird automatisch eine standardisierte Wirkstoffverordnungszeile erzeugt. Der Apotheker wählt anschließend anhand des rezeptierten Wirkstoffes das passende Präparat aus. Damit sollen Kosteneinsparpotenziale ohne Einbußen in der Therapiequalität gehoben werden. Die freie Therapieentscheidung des Arztes bleibt erhalten.

Gleichzeitig werden den Ärzten für bestimmte Krankheiten Therapieempfehlungen in einem Medikationskatalog zur Verfügung gestellt. Dieser soll dem Arzt eine zusätzliche Hilfestellung in seinem Praxisverwaltungssystem anbieten, um die Auswahl optimaler Wirkstoffe zur Behandlung von Erkrankungen zu unterstützen. Er listet evidenzbasiert Standard- und Reservewirkstoffe für wichtige Indikationen der Grundversorgung auf. Zeitlich versetzt wird das Medikationsmanagement als letzte Stufe des Projekts an den Start gehen. Wesentlicher Bestandteil des Medikationsmanagements ist das Ausstellen eines jeweils aktuellen und vollständigen Medikationsplanes für den Patienten. Arzt und Apotheker übernehmen gemeinsam die kontinuierliche Betreuung der AOK Plus-Versicherten.

Die AOK Plus verspricht sich von ARMIN eine Erhöhung der Rabattvertragsquote und eine Verringerung des Risikos von Einnahmefehlern. Dadurch sollen die Folgekosten sinken. Diese Einsparungen sollen die Kosten des Pilotprojekts finanzieren. Die Teilnahme an dem Modellvorhaben ist für alle Ärzte, Apotheker und AOK Plus-Versicherte in Sachsen und Thüringen freiwillig. Stefan Fink, Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbandes, bezeichnete ARMIN als „Meilenstein“. „Damit erhalten Apotheker und Ärzte erstmals einen kompletten Überblick über die Medikation“, so Fink. Apotheker und Ärzte würden sich mit ARMIN „auf Augenhöhe“ um die Arzneimitteltherapie ihrer Patienten kümmern. Der Arzt sei für die Diagnose zuständig und wähle den Wirkstoff aus. Der Apotheker stehe dem Patienten als „Arzneimittelfachmann“ zur Verfügung.


Lothar Klein


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