Beschluss des G-BA

Arzneimittel zur Alkoholentwöhnung bedingt verordnungsfähig

Berlin - 21.02.2014, 15:22 Uhr


Arzneimittel, die den Alkoholkonsum von Abhängigen verringern, sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen zulasten der GKV verordnungsfähig werden. Das geht aus einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hervor. Die medikamentöse Therapie soll dazu führen, dass sich Alkoholkranke einer Abstinenztherapie unterziehen.

Bislang sind Alkoholentwöhnungsmittel von der Versorgung ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht bei alkoholkranken Patienten, bei denen die Abstinenz durch Arzneimittel aufrechterhalten bzw. unterstützt wird. Zudem muss ein therapeutisches Gesamtkonzept vorliegen. Nun überprüfte der G-BA die Verordnungskriterien und erweiterte sie.

Zukünftig können alkoholkranke Patienten übergangsweise Arzneimittel zur Alkoholreduktion auf Kassenkosten verordnet bekommen, wenn sie dadurch auf eine Abstinenztherapie hingeführt werden. „Eine medikamentöse Therapie soll Betroffene dabei unterstützen, weniger Alkohol zu trinken und auf diese Weise zu einer Abstinenztherapie bewegen“, erklärt Hecken. Denn das übergeordnete Ziel der Behandlung der Alkoholabhängigkeit bleibe die völlige Abstinenz, bekräftigte Hecken.

Entsprechende Arzneimittel können bis zu drei Monate zulasten der GKV verordnet werden, in begründeten Ausnahmefällen maximal sechs Monate. Die Verordnung soll zudem von Ärzten ausgeführt werden, die in der Behandlung von Alkoholabhängigkeit erfahren sind. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt – sofern er nicht beanstandet wird – nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Derzeit ist die Anticraving-Substanz Acamprosat (Campral®), ein GABA-Rezeptor-Agonist und NMDA-Rezeptor-Antagonist, und der Opioidantagonist Naltrexon (z. B. Adepend®) zur Unterstützung der Abstinenz und zur Reduktion des Rückfallrisikos nach Alkoholentzug verfügbar. Zudem wurde Februar letzten Jahres das Opiatderivat Nalmefen (Selincro®) zur Reduktion des Alkoholkonsums bei Patienten mit Alkoholabhängigkeit zugelassen.


Annette Lüdecke


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