Zyto-Retax in Hessen

Spahn: Aufsichtsbehörde muss genau hinsehen

Berlin - 03.02.2014, 13:33 Uhr


Die Pläne der AOK Hessen, ab Mitte des Monats Zyto-Apotheken ohne entsprechenden Selektivvertrag zu retaxieren, werden durchaus kritisch beobachtet. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hält dieses Vorgehen für unzulässig. Und auch vom gesundheitspolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, gibt es deutliche Worte: Die Rabattverträge dürften die freie Apothekenwahl nicht grundsätzlich infrage stellen, sagte er DAZ.online.

Die AOK Hessen hat angekündigt, hessische Apotheken zu retaxieren, die weiterhin Zytostatika herstellen und abrechnen, obwohl sie keinen entsprechenden Selektivvertrag mit der Kasse geschlossen haben. Angesichts der drohenden Retaxationen hatten sich Apotheker an das RP Darmstadt gewandt. Dessen Sprecher bestätigte DAZ.online die Bedenken der Behörde. Apotheken dürfe nicht verboten werden, Rezepte zu bedienen, nur weil kein Selektivvertrag geschlossen worden sei. Kassenrezepte müssten beliefert werden.

Rückenwind erhält das RP von Jens Spahn: „Wir sind sehr dafür, dass die Krankenkassen mit den Apothekern die gesetzlichen Möglichkeiten nutzen und Verträge schließen, um eine wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen oder diese zu verbessern“, erklärte er DAZ.online. „Dadurch darf die freie Apothekenwahl aber nicht grundsätzlich infrage gestellt werden. Vor diesem Hintergrund muss auch die zuständige Aufsichtsbehörde genau hinsehen, ob die angekündigten Retaxierungen der AOK Hessen bei den Zytostatika überhaupt möglich sind.“ Allerdings will er weiterhin genau hinsehen, denn: „Ich habe den Eindruck, dass einige Krankenkassen die Möglichkeit der Nullretaxierungen nicht sehr verantwortungsvoll nutzen, die machen da Schikane.“

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Juliane Ziegler


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