Brandenburger Anträge zur ApBetrO

ABDA-Mitgliederversammlung folgt BAK-Empfehlungen

Berlin - 06.12.2013, 14:48 Uhr


Die Apothekenbetriebsordnungs-Anträge, die die Apothekerkammer Brandenburg beim Apothekertag in Düsseldorf gestellt hat, werden von der ABDA größtenteils nicht weiterverfolgt. Die ABDA-Mitgliederversammlung votierte in ihrer gestrigen Sitzung entsprechend den Beschlussempfehlungen des geschäftsführenden Vorstandes der Bundesapothekerkammer. Nur drei der in Brandenburg für kritisch befundenen Punkte bleiben Thema – wenn auch teilweise in modifizierter Form.

In Düsseldorf wurde die Diskussion zu den umstrittenen Brandenburger Anträgen relativ schnell beendet. Sie wurden in die Mitgliederversammlung verwiesen. Dann befasste sich vor allem die Bundesapothekerkammer mit den „kritischen Elementen“, die die Brandenburger Apotheker ausgemacht hatten. Ihr geschäftsführender Vorstand war es dann auch, der die Beschlussempfehlungen für die ABDA-Mitgliederversammlung vorbereitete. Eine Überraschung war es nicht, dass diese gestern mit großer Mehrheit den Empfehlungen folgte.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt betonte im Anschluss an die gestrige Sitzung, dass die Diskussion über die einzelnen Anträge ausführlich und in angemessener Form geführt worden sei.  Ein größeres Forum als die Mitgliederversammlung, die Vertreter aller Kammern und Verbände vereint, habe man nicht bieten können. Der Antragsteller – Brandenburgs Kammerpräsident Jens Dobbert – habe Gelegenheit gehabt, in alle Themen einzuführen. Es habe viele Wortmeldungen gegeben und die Diskussionszeit sei nicht beschränkt worden. An Ende sei die Mitgliederversammlung den Empfehlungen in allen Fällen gefolgt. „Ich gehe davon aus, dass die Positionierung der ABDA- Mitgliederversammlung jetzt so klar zum Ausdruck gebracht worden ist, dass die Antragsteller genau wissen, wie der Ausschuss zu seinen Empfehlungen gekommen ist“, so Schmidt. Damit sei dieser über Monate laufende Prozess zu einem guten und angemessenen Ende gebracht – das, so meint Schmidt, müssten die Antragsteller auch so sehen.

Die Brandenburger hatten 17 kritische Elemente in der neuen Apothekenbetriebsordnung ausgemacht. Sie betreffen unter anderem Rezeptur und Defektur, das Stellen und Verblistern von Arzneimitteln, Dokumentationspflichten, Aufbewahrungsfristen und einiges mehr. Drei der Brandenburger Anträge werden die ABDA noch weiter beschäftigen. Etwa jener zur Barrierefreiheit. Die entsprechende Vorschrift der Apothekenbetriebsordnung wieder zu streichen sei zwar „realitätsfern“, so Schmidt. Dem gesellschaftspolitischen Ziel der Barrierefreiheit könne man sich nicht verschließen. Aber die Aufsichtsbehörden sollen aufgefordert werden, in diesem Punkt Verhältnismäßigkeit zu wahren. Kritisch kann es für Apotheker werden, die ihre nicht barrierefrei zu gestaltende Apotheke verkaufen müssen. Auch aus ABDA-Sicht dürfen Entscheidungen der Aufsicht nicht in die Unverkäuflichkeit treiben und damit existenzgefährdende Situationen schaffen.

Ebenfalls auf Seiten der Brandenburger steht die ABDA-Mitgliederversammlung hinsichtlich der Befüllung von Schmerzpumpen durch Apotheken. Diese ist nach den jetzigen Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung nur möglich, wenn die besonderen, der Industrieherstellung entlehnten, Anforderungen an Räume und Reinheit zur Parenteralia-Herstellung erfüllt sind. Auch die ABDA hält dies nicht für richtig. Damit die Schmerzpumpenbefüllung in Apotheken wieder möglich wird, müsse aber nicht nur die Apothekenbetriebsordnung geändert werden, erläuterte ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz. Auch andere entgegenstehende gesetzliche Regelungen, etwa § 11 Apothekengesetz, müssten überarbeitet werden.

Ein weiterer Antrag fand jedenfalls zur Hälfte Zustimmung. Brandenburg wollte die Liste der Notfallmedikamente um zwei Positionen reduzieren: um C1-Esterase-Inhibitoren und Digitalis-Antitoxin. Erstere soll nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung im Notfallsortiment bleiben, dafür gebe es gut Gründe, so Schmidt. Für Digitalis-Antitoxin sehe man hingegen wie Brandenburg keine sinnhafte Begründung.


Kirsten Sucker-Sket


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