Verbraucherschutz

EU-Parlament stimmt für schärfere Tabakregeln

Berlin - 08.10.2013, 15:35 Uhr


Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament heute schärfere Regeln zum Umgang mit Tabakprodukten angenommen. Insbesondere junge Menschen sollen dadurch besser vor den Risiken des Zigarettenkonsums geschützt werden. Gleichzeitig entschieden die Europaabgeordneten, dass Liquids von E-Zigaretten nur dann wie Arzneimittel behandelt werden sollen, wenn sie zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten angeboten werden – im Übrigen wie Tabakprodukte.

Nach dem Willen des EU-Parlaments sollen künftig 65 Prozent der Zigaretten-Packungen mit Bild- und Schrift­warnungen bedruckt sein. Kleinpackungen (weniger als 20 Stück) sowie Aromastoffe in Zigaretten wie etwa Menthol sollen ganz verboten werden – einige Zusatzstoffe wie zum Beispiel Zucker sind dagegen weiter zulässig, über die Verwendung entscheidet die Europäische Kommission auf Antrag der Hersteller. „Insgesamt ist das ein akzeptables Ergebnis, wenn auch mit einem sehr bitteren Beigeschmack“, kommentiert Dagmar Roth-Behrendt die Entscheidung, Slim-Zigaretten weiterhin zu erlauben.

E-Zigaretten-Liquids werden als Tabakprodukt eingestuft, dürfen aber nicht mehr als 30 mg/ml Nikotin enthalten. Sofern sie eine heilende Wirkung versprechen, ist eine arzneimittelrechtliche Zulassung erforderlich. Hersteller und Importeure müssen den zuständigen Behörden eine Liste aller Inhaltsstoffe und resultierender Emissionen mitteilen, auch Gesundheitswarnungen auf der Verpackung sind Pflicht. „Es ist schon schwer verständlich, warum das gesundheitsschädliche Produkt Zigarette weiter am Kiosk verkauft werden soll, das weniger gesundheitsschädliche Produkt E-Zigarette aber in der Apotheke“, bestätigt der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese. „Völlig inkonsequent und gefährlich“ sei aber, so der Vorsitzende des Gesundheitsaus­schusses Matthias Groote (SPD), dass die Liquids weiterhin mit Aromastoffen erhältlich sein werden.

Der deutsche Verband des eZigarettenhandels (VdeH) zeigt sich erfreut über die Entscheidung des Parlaments: „Für die Konsumenten und Händler der elektrischen Zigarette hat dieses Votum eine große Bedeutung. Auch weiterhin wird die eZigarette als deutlich weniger schädliche Alternative dort angeboten werden können, wo auch die Tabakzigarette verkauft wird.“ Die auf dem E-Zigaretten-Markt agierenden kleinen und mittelständischen Unternehmen könnten so auch in Zukunft weitermachen, erklärt der VdeH-Vorsitzende Dac Sprengel – die Einstufung als Arzneimittel hätte dagegen für nahezu alle Anbieter das Aus bedeutet und nur den großen Pharmakonzernen in die Karten gespielt.

EU-Kommission und Ministerrat, der sich aus den EU-Ministern zusammensetzt, müssen der Richtlinie nun noch zustimmen. Erst dann kann sie in Kraft treten. Daraufhin haben die EU-Länder 18 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Für die Vorschriften über die Zusatzstoffe sieht die Richtlinie eine Frist von 36 Monaten (fünf zusätzliche Jahre für Menthol) vor. Tabakprodukte, die den Anforderungen der Richtlinie nicht genügen, dürfen noch 24 Monate lang auf dem Markt angeboten werden, bei elektrischen Zigaretten sind es 36 Monate.


Juliane Ziegler


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