Notdienstpauschale

Schmidt per Video: Anerkennung statt Bezahlung

Berlin - 01.08.2013, 11:58 Uhr


Zum Inkrafttreten der Notdienstpauschale am heutigen 1. August hat sich ABDA-Präsident Friedemann Schmidt mit einer Video-Ansprache an die Öffentlichkeit gewandt. Die neue Pauschale sei keine „kostendeckende Bezahlung“, sondern eine Anerkennung für Gemeinwohlaufgaben der Apotheker, erklärt Schmidt in feierlicher Tonlage. Der ABDA-Präsident sitzt an seinem Schreibtisch im holzgetäfelten Arbeitszimmer im Apothekerhaus. Die Atmosphäre ähnelt Weihnachts- und Neujahrsansprachen.

„Ein Jahr hat es gedauert, bis aus der Idee einiger Bundestagsabgeordneter der CDU/CSU-Fraktion Realität geworden ist“, berichtet Schmidt. „Das hat allen Beteiligten viel Mühe abverlangt. Das Ergebnis: Wenn ab dem 1. August eine Apotheke nachts, am Wochenende oder am Feiertag dienstbereit ist, erhält sie in Zukunft einen festen Betrag.“ Apotheken stellten überall in Deutschland und rund um die Uhr die Arzneimittelversorgung sicher. Alle Leistungen erbrächten die Apotheker im Sinne des Gemeinwohls. „Die neue Notdienstvergütung stellt eine Anerkennung für diese Leistungen dar.“  

Eine kostendeckende Bezahlung solle die Notdienstpauschale nicht sein: „Denn der Apotheker ist Frei- und Heilberufler und übernimmt als solcher Gemeinwohlpflichten“, so Schmidt. Die Notdienstpauschale sei aber ein Modell für die Weiterentwicklung des Vergütungssystems. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung zu mehr Vergütungsgerechtigkeit. Im DAZ-Interview hatte sich kürzlich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zurückhaltend bis ablehnend zu solchen Überlegungen geäußert.      

„Die Notdienstpauschale hilft, die Existenz der Apotheken auf dem Land und in den sozialen Brennpunkten der Städte zu sichern. Diese Apotheken haben solche Hilfe bitter nötig. Gut, dass das die Politiker aller Parteien erkannt haben“, so der ABDA-Präsident weiter. Zum Abschluss seiner knapp zweiminütigen Ansprache bedankt sich Schmidt für die Notdienstpauschale und fordert: „Eins ist auch klar: Weitere Schritte müssen folgen.“

Aus Sicht der Softwarehäuser stellt die Selbsterklärung der nicht zulasten der PKV abgegebenen Rx-Packungen für die Apotheker keine besondere Schwierigkeit dar. Dies werde ohnehin in der Apothekensoftware registriert und müsse nur gesondert abgerufen werden, hieß es bei zwei Herstellern. Damit dürften sich Befürchtungen zerstreuen, dass die monatliche Meldung der Rx-Abgaben Probleme bereiten könnte.


Lothar Klein


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