Bundesrat

Länder wollen rezeptfreie „Pille danach“

Berlin - 05.07.2013, 16:33 Uhr


Der Bundesrat hat sich heute in einer Entschließung dafür ausgesprochen, die „Pille danach“ leichter zugänglich zu machen. Er fordert die Bundesregierung auf, die Verschreibungspflicht von Levonorgestrel-haltigen Notfallkontrazeptiva aufzuheben.

Damit folgt der Bundesrat einem Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Bremen. Konkret fordern die Länder die Bundesregierung auf, die nächste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung  zu nutzen. Darin soll die Verschreibungspflicht für den Wirkstoff Levonorgestrel in Zubereitungen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 1,5 mg je abgeteilter Arzneiform für die einmalige Einnahme zur Notfallkontrazeption innerhalb von 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder im Fall des Versagens einer Kontrazeptionsmethode vorzusehen.

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, die derzeitige Verschreibungspflicht könne dazu führen, dass insbesondere an Wochenenden zu viel Zeit verstreicht, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Das Arzneimittel sei zudem in nahezu allen europäischen Ländern inzwischen rezeptfrei erhältlich. Etwa in den USA, Großbritannien, Frankreich, Schweden, Finnland, Portugal, Dänemark und in der Schweiz lägen gute Erfahrungen mit der Aufhebung der Verschreibungspflicht vor.

Durch die Apothekenpflicht des Präparates werde auch nach der Entlassung aus der Verschreibungspflicht die notwendige Beratung der Patientinnen kompetent gewährleistet, so der Bundesrat weiter. Gegebenenfalls könne die Apotheke die Patientinnen an die Ärztin oder den Arzt weiter verweisen.

Die Kosten für die Anschaffung der „Pille danach“  sollen – wie bisher – für Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernommen werden. Mit der Aufhebung der Verschreibungspflicht soll daher zugleich dafür Sorge getragen werden, dass ein Versorgungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch V weiter besteht.

Die Regierungskoalition steht bislang zur Rezeptpflicht für die „Pille danach“. Sie hatte erst im Mai Anträgen der Bundestagsfraktionen von SPD und Linken, sie aufzuheben, eine Absage erteilt.


Kirsten Sucker-Sket