3. Arzneimittelrechtsänderungsgesetz

Linke lässt Abstimmung im Bundestag platzen

Berlin - 06.06.2013, 21:50 Uhr


Bevor der Bundestag heute Abend über das Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften abstimmen konnte, ist die Sitzung aufgehoben worden – erst morgen finden sich die Abgeordneten wieder zusammen. Der Grund: Jörn Wunderlich von der Linksfraktion stellte einen Geschäftsordnungsantrag: Der Bundestag sei nicht beschlussfähig. Dies stellte sich nach einem Hammelsprung als richtig heraus. Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau hob die Sitzung auf.

Gerade hatte der Bundestag über das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) abgestimmt: Der Antrag der Regierungsfraktionen in der Ausschussfassung wurde von Union, FDP und der Linksfraktion angenommen, SPD und Grüne enthielten sich. Noch nicht abgestimmt worden war über die Erledigterklärung des ANSG-Entwurfs der Bundesregierung. Dann meldete sich der Abgeordnete Wunderlich zu Wort und bezweifelte die Beschlussfähigkeit des Bundestages. Dazu müsste nämlich die Hälfte der 620 Bundestagsabgeordneten anwesend sein. Tatsächlich waren die Sitzreihen im Plenum eher spärlich besetzt. Die Folge: Mit dem sogenannten Hammelsprung war die Beschlussfähigkeit festzustellen. So geschah es – mit allem Tumult, die ein solcher Hammelsprung mit sich bringt: Alle Abgeordneten mussten den Plenarsaal verlassen – und dann wieder durch die richtige Tür reinkommen, um dabei gezählt zu werden und zugleich über die ausstehende Erledigterklärung zum ANSG-Erstentwurf abzustimmen. Zur Abstimmung kamen 268 Abgeordnete zurück,  267 erklärten dabei die Erledigung, es gab eine Enthaltung. Das ANSG ist somit seitens des Bundestags in trockenen Tüchern.

Anders sieht es bei der AMG-Novelle – und damit auch dem in sie eingebetteten Rx-Boni-Verbot – aus. Bei diesem klaren Ergebnis musste Petra Pau die Sitzung beenden, auch wenn bei Weitem nicht alle Tagesordnungspunkte abgearbeitet waren. Wann sie wieder auf Tagesordnung kommen, muss sich nun zeigen. Erstaunlich ist jedenfalls der Zeitpunkt, zu dem der Linken-Antrag gestellt wurde. Sicherlich hätte die Beschlussfähigkeit auch schon zu einem früheren Zeitpunkt angezweifelt werden können. In der gestrigen Sitzung des Gesundheitsausschusses hatte die Fraktion jedenfalls – ebenso wie die SPD – bereits sehr erzürnt auf die kurzfristigen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zur frühen Nutzenbewertung reagiert. Sie konnte aber nicht erreichen, dass eine erneute Anhörung zu diesen Anträgen anberaumt wird.


Kirsten Sucker-Sket