Rx-Boni-Verbot

Regierungsfraktionen wollen Einheitlichkeit

Berlin - 03.06.2013, 16:57 Uhr


Die Bundestagsfraktionen der Union und der FDP wollen im Sinne der „Klarstellung und Sicherstellung der Einheitlichkeit der Rechtsordnung“ für ein Rx-Boni-Verbot sorgen. Dazu planen sie einen zusätzlichen Satz in § 7 Heilmittelwerbegesetz: Zuwendungen und Werbegaben für Arzneimittel sollen danach explizit unzulässig sein, wenn sie entgegen den gesetzlichen Preisvorschriften gewährt werden. Die Diskussion um eine etwaige Geringwertigkeitsschwelle wäre damit hinfällig.

Das Problem ist bekannt: Der Bundesgerichtshof hält Boni und Gutscheine, die Apotheken ihren im Zusammenhang mit der Einlösung von Rezepten gewähren, für wettbewerbsrechtlich unbedenklich, wenn sie als „geringwertige Kleinigkeit“ im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG durchgehen. Ein Bonus von einem Euro befinde sich noch unterhalb dieser „Geringwertigkeitsschwelle“, sei also nicht geeignet, den Wettbewerb spürbar zu beeinträchtigen. Im Berufs- und Aufsichtsrecht will man von dieser wettbewerbsrechtlichen Betrachtungsweise überwiegend nichts wissen – doch ganz einheitlich ist die Rechtsprechung nicht. Zudem können Kammern und Aufsichtsbehörden die Boni-Aktivitäten ausländischer Versandapotheken nicht erfassen.

Mit dieser wenig befriedigenden Situation soll nun Schluss sein. In einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf für das dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ist eine Änderung des § 7 HWG vorgesehen. Künftig soll der Verstoß gegen Preisvorschriften des Arzneimittelrechts auch bei solchen Rabattaktionen für Arzneimittel, die nicht ohnehin als Barrabatt unzulässig sind (§ 7 Abs. 1 Satz Nr. 2 b HWG), tabu sein. „Eine Differenzierung zwischen der Bewertung von Barrabatten und geldwerten Rabatten, die zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden können, ist sachlich nicht gerechtfertigt“, heißt es zur Begründung. „Der Verbraucher soll in keinem Fall durch die Aussicht auf Zugaben und Werbegaben unsachlich beeinflusst werden“.

Die ABDA hatte eine solche Änderung bereits in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorgeschlagen. Am Mittwoch wird der Gesundheitsausschuss des Bundestages über die letzten Änderungsanträge zur AMG-Novelle zu befinden haben. Am Donnerstag, dem 6. Juni, steht die abschließende Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag an.


Kirsten Sucker-Sket