Beratung zum Nacht- und Notdienst

BMG wertet Kooperationsapotheken auf

Berlin - 02.04.2013, 10:06 Uhr


Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird den Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V. (BVDAK) künftig in die Beratung aller Gesetzes- und Verordnungsvorhaben einbeziehen. Das BMG stellt die politische Interessenvertretung der Kooperationsapotheken somit auf eine Stufe mit der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

„Der BVDAK wurde aber für künftige vergleichbare Fälle in den Verteiler aufgenommen“, heißt es in dem Antwortschreiben des BMG auf Hartmanns Beschwerde. Der BVDAK-Vorsitzende hatte sich einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und die Parlamentarische Staatssekretärin des BMG, Ulrike Flach (FDP), darüber beklagt, dass dem Verband am 8. Mai der Entwurf zum neuen Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) nicht übermittelt und der BVDAK auch nicht zur Stellungnahme ins BMG eingeladen worden war. 

Jetzt entschuldigte sich das BMG mit Verweis auf den engen Zeitplan bei BVDAK-Chef Hartmann: Das Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen zum ANSG-Referentenentwurf sei „am 12. März 2013 bereits abgeschlossen“ gewesen. „Eine nachträgliche Beteiligung des BVDAK war leider wegen des sehr engen Zeitplans nicht möglich“, so das BMG.

In seinem Schreiben vom 12. März hatte Hartmann von Bahr die Aufnahme in den Beratungskreis der Fachverbände gefordert. Der BVDAK sei zwar „momentan“ mit der ABDA nicht vergleichbar und könne nicht zu jedem Entwurf eine Stellungnahme abgeben. „Allerdings haben wir bei der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung gezeigt, dass wir uns praxisnah und konstruktiv einbringen können. Dies wäre beim ANSG mit Sicherheit ebenfalls der Fall“, schrieb Hartmann. Jetzt wurde Hartmanns Forderung vom BMG erfüllt.


Lothar Klein