Umweltausschuss

Kein Rücknahmesystem für Altarzneien

Berlin - 22.03.2013, 08:16 Uhr


Ein bundeseinheitliches, von der Pharmaindustrie finanziertes Rücknahmesystem für Altarzneimittel in Verbindung mit einer Rücknahmeverpflichtung der Apotheken wird es in Deutschland wohl nicht geben. Der Umweltausschuss hat einen entsprechenden Antrag der Links-Fraktion mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und der Grünen abgelehnt.

Die Bundesregierung sollte darin aufgefordert werden, sich innerhalb der Europäischen Union für ein für Arzneimittelhersteller verpflichtendes umfassendes Umweltmonitoring im Nachgang jedes zentralen Zulassungsverfahrens einzusetzen. Dafür sollte das Arzneimittelgesetz dahingehend geändert werden, dass auch für Arzneimittel, deren Zulassung vor Einführung der Umweltbewertung erfolgt ist, nachträglich eine herstellerfinanzierte Bewertung des Umweltrisikos vorgenommen wird.

Darüber hinaus sollte nach den Vorstellungen der Linken ein bundeseinheitliches, von der Pharmaindustrie finanziertes Rücknahmesystem für Altarzneimittel in Verbindung mit einer Rücknahmeverpflichtung der öffentlichen Apotheken für haushaltsübliche Arzneimittelmengen eingeführt werden. Dafür sollte künftig ein Hinweis zur Abgabemöglichkeit von Altarzneimitteln in Apotheken gut erkennbar und verständlich auf jeder Verpackung von Arzneimitteln gedruckt und Bestandteil jedes Beipackzettels von Arzneimitteln sein. Patienten sollten wiederum zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Altarzneimitteln verpflichtet werden.

In Rahmen einer Anhörung hatte Klaus Günter Steinhäuser vom Bundesumweltamt am Mittwoch erklärt, von den momentan zur Verfügung stehenden 3.000 Wirkstoffen sei etwa die Hälfte „potenziell umweltschädigend“. Kläranlagen könnten aber nicht alle schädigenden Stoffe aus dem Wasser herausfiltern – ein Problem für die Umwelt. Dennoch sprach sich am Ende die Mehrheit der Mitglieder im Umweltausschuss gegen den Antrag der Linken aus und empfiehlt dem Bundestag nun, zu beschließen, den Antrag abzulehnen. Die Rücknahme von Altarzneimitteln durch Apotheken bliebe damit freiwillig.

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Juliane Ziegler