Nutzenbewertung von Bestandsarzneimitteln

BMG: Wille des Gesetzgebers ist klar

Berlin - 12.02.2013, 12:16 Uhr


Im Streit um die Nutzenbewertung von bereits auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln bezieht das Bundesgesundheitsministerium Stellung: „Der Wille des Gesetzgebers ist klar, dass auch der Bestandsmarkt überprüft wird und Preise ausgehandelt werden“, betonte ein Sprecher gegenüber DAZ.online. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), kündigte bereits an, dies notfalls auch gesetzgeberisch klarzustellen.

Das Pharmaunternehmen Novartis wehrt sich derzeit vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), erstmalig auch eine Nutzenbewertung für bereits in Verkehr befindliche Arzneimittel – konkret geht es um Gliptine – durchzuführen (sog. Bestandsmarktaufruf). Eine Entscheidung gibt es bisher noch nicht, weder im Klageverfahren noch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren. „Wir wollten und wollen den Aufruf des Bestandsmarktes“, betonte Spahn daraufhin. „Das stellen wir notfalls auch noch mal gesetzgeberisch klar.“

Im BMG verweist man indes darauf, dass der Rechtsstreit zunächst nur einen Einzelfall betreffe und nicht grundsätzlich die gesetzliche Regelung zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarktes infrage stelle. Zudem sei eine abschließende Entscheidung des LSG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bisher noch nicht ergangen, betonte der Sprecher. Die werde man nun erst abwarten und sowohl Entscheidung als auch Begründung dann genau anschauen. Aber auch im Hause Daniel Bahrs (FDP) steht fest: „Der Wille des Gesetzgebers ist klar, dass auch der Bestandsmarkt überprüft wird und Preise ausgehandelt werden.“

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Juliane Ziegler