Frühe Nutzenbewertung im In- und Ausland

G-BA: Kein Geiz beim Zusatznutzen

Berlin - 07.02.2013, 16:55 Uhr


Anlässlich des jüngsten Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung eines neuen Arzneimittels zieht der unparteiische Vorsitzende des Gremiums, Josef Hecken, erneut positive Bilanz: „Auch mit der frühen Nutzenbewertung ist und bleibt Deutschland einer der weltweit attraktivsten Märkte für innovative Arzneimittel“.

Diesen Donnerstag hat der G-BA dem Orphan Drug Ivacaftor für Patienten ab zwölf Jahren einen beträchtlichen und für Kinder zwischen sechs und elf Jahren einen geringen Zusatznutzen attestiert. Das Arzneimittel ist zur Behandlung eines seltenen Leidens, der zystischen Fibrose (Mukoviszidose) zugelassen. Bei Orphan drugs gilt der Zusatznutzen laut Gesetz durch die Zulassung als belegt. Voraussetzung: Das Präparat bleibt unterhalb einer Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro.

Gut zwei Jahre nach Einführung der frühen Nutzenbewertung in Deutschland und nach 28 abgeschlossenen Verfahren nimmt Hecken den Beschluss zum Anlass für einen internationalen Vergleich: Es zeige sich, dass für die GKV tendenziell sogar häufiger ein belegter Zusatznutzen anerkannt werde als in anderen EU-Ländern, in denen schon länger Bewertungs- oder Marktzugangsverfahren etabliert sind. Auch wenn die Verfahren in Deutschland und den anderen Ländern nicht immer völlig vergleichbar seien, zeichne die bisherige Bilanz ein klares Bild: Etwa 64 Prozent der neuen Arzneimittel erreichen in Deutschland eine positive Bewertung. „In anderen EU-Ländern ist das Ergebnis bei nur knapp 50 Prozent der bewerteten Wirkstoffe positiv“, so Hecken.

Die G-BA-Entscheidungen seien vor allem mit denen in Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden vergleichbar, die ebenfalls eine Zusatznutzenbewertung vornähmen. Länder mit ökonomischer Bewertung und Erstattungsobergrenze wie England, Schottland oder Schweden erlaubten hingegen keinen direkten Vergleich. Dort würden Wirkstoffe häufig aus ökonomischen Gründen komplett von der Erstattungsfähigkeit zulasten des nationalen Gesundheitssystems ausgeschlossen, denen in Deutschland aber häufig noch ein geringer Zusatznutzen attestiert werde, so Hecken weiter.

Er ist überzeugt, dass auch die Hersteller von der deutschen Nutzenbewertung profitieren können. Und zwar, „wenn sie Forschung und Entwicklung auf Wirkstoffe konzentrieren, die einen wissenschaftlich messbaren Mehrwert haben“. Hecken: „Im Mittelpunkt muss immer eine substanzielle Verbesserung der Patientenversorgung stehen.“

Derzeit befinden sich 18 weitere Wirkstoffe in der frühen Nutzenbewertung.


Kirsten Sucker-Sket


Das könnte Sie auch interessieren

Frühe Nutzenbewertung

G-BA setzt Beschluss zu Glybera aus

Propranolol mit „erheblichem“ Zusatznutzen bei Hämangiom bewertet

G-BA gibt erstmals die Bestnote

Frühe Nutzenbewertung – Apotheker sollten sich mit Stellungnahmen beteiligen

Aufbruch in eine neue Welt

Eine Zwischenbilanz nach 13 Monaten

Frühe Nutzenbewertung

Gute Noten für ein lernendes System

Zehn Jahre AMNOG