Preismoratorium und Herstellerabschlag

BMG: Keine Veränderung erforderlich

Berlin - 30.01.2013, 10:38 Uhr


Seit Monaten appellieren Arzneimittelhersteller an das Bundesgesundheitsministerium, das noch bis Ende 2013 geltende Preismoratorium und den erhöhten Herstellerabschlag auf Nicht-Festbetragsarzneien vorzeitig auslaufen zu lassen. Doch wie schon vor einem Jahr werden sie enttäuscht.

Für Arzneimittel gelten seit August 2010 ein Preismoratorium sowie ein erhöhter gesetzlicher Herstellerabschlag. Geschaffen wurde die Regelung in Zeiten, da man arge Defizite in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erwartete. Mittlerweile hat sich die finanzielle Situation der Kassen erheblich verändert. Dennoch: Bis Ende 2013 sind die Zwangsmaßnahmen gesetzlich vorgesehen – aber ebenso, dass das BMG sie jährlich überprüft. Dies ist nun zum zweiten Mal geschehen. Dazu wurden unter anderem die maßgeblichen Verbände der Kostenträger und der Leistungserbringer sowie die Verbände der pharmazeutischen Industrie um Stellungnahme gebeten.

Nach Auswertung der Stellungnahmen und der Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Lage, einschließlich der Auswirkung auf die GKV, kommt das Ministerium zu dem Ergebnis, dass nichts zu ändern ist. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen einer Aufhebung der Zwangsmaßnahmen auf die GKV, so argumentiert das BMG, belegten Daten, dass gerade im Bereich der Fertigarzneimittel ohne Festbetrag weiterhin hohe Umsatzzuwächse zu verzeichnen seien. Vom Umsatzzuwachs der vergangen Jahre in diesem Bereich werde lediglich ein Teil durch die Erhöhung der gesetzlichen Herstellerabschläge abgeschöpft.

Das Ministerium erinnert zudem daran, dass es die beiden Sparmaßnahmen als Vorgriff auf die erst später zu realisierenden Einsparungen aufgrund der Erstattungsbeträge eingeführt habe. Noch seien diese jedoch nicht vollständig umgesetzt – das Einsparvolumen werde bislang nicht erreicht. Das BMG verweist ferner darauf, dass Hersteller und GKV-Spitzenverband bei der Vereinbarung von Erstattungsbeträgen bereits eine Ablösung der gesetzlichen Herstellerabschläge vorsehen können.

Weiterhin führt das Ministerium zur Begründung an, dass die geringe Zahl der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genehmigten Anträge auf Ausnahmen von den Herstellerabschlägen und vom Preismoratorium belegten, dass die pharmazeutischen Unternehmer hierdurch nicht überproportional belastet würden.

Zudem schätzten die pharmazeutischen Unternehmer ihre eigene Situation im DIHK-Report Gesundheitswirtschaft durchaus positiv ein. Demgegenüber sei die gesamtwirtschaftliche Entwicklung aufgrund der anhaltenden Staatsschuldenkrise im Euroraum mit erheblichen konjunkturellen Risiken und entsprechenden Auswirkungen für die Beitragseinnahmen der GKV verbunden.


Kirsten Sucker-Sket


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