Rezeptfreiheit für Notfallkontrazeptiva

Mechthild Rawert, SPD: Pille danach ohne Rezept!

Berlin - 18.01.2013, 11:17 Uhr


In vielen europäischen Ländern ist sie bereits ohne Rezept erhältlich, nur in Deutschland nicht: die Pille danach als Notfallkontrazeptivum. Nach dem jüngsten Fall einer Kölner Frau, die betäubt, vergewaltigt und von zwei katholischen Kliniken abgewiesen wurde, setzt sich nun die SPD dafür ein, dass Notfallkontrazeptiva ohne Rezept erhältlich sind.

In ihrer Pressemitteilung beschreibt die Landesgruppensprecherin der Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten, Mechthild Rawert, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, eindringlich die Demütigung, die der jungen Kölnerin widerfahren ist:

„Eine Frau wird gedemütigt, indem ihr K.o.-Tropfen verabreicht werden. Eine Frau wird gedemütigt, indem ungewollt Sex mit ihr gemacht, sie vergewaltigt wird. Eine Frau wird gedemütigt, indem katholische Krankenhäuser sie abweisen, keine gerichtsfeste Beweissicherung dieser Vergewaltigung machen. Eine Frau wird gedemütigt, weil sie mit ihrer Angst vor einer ungewollten Schwangerschaft allein gelassen wird. Eine Frau wird gedemütigt, weil in diesen Krankenhäusern nicht akzeptiert wird, dass sie nicht schwanger werden will. Eine Frau wird gedemütigt, weil ihr sexuelles Selbstbestimmungsrecht nicht akzeptiert wird.“

Nach Rawerts Auffassung ist ein Antrag auf „Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva Pille danach“ überfällig: „Wir SozialdemokratInnen wollen die Rezeptfreiheit der Pille danach.“ Die Erfahrungen der von katholischen Krankenhäusern abgewiesenen jungen Kölnerin verdeutlichten die Dringlichkeit und Aktualität ihres Antrages.

Dieser Antrag soll in Kürze im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages debattiert werden. Für die Entlassung der Pille danach mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht muss die Arzneimittelverschreibungsverordnung geändert werden. Rawert: „Da dies gemeinsam von Bundestag und Bundesrat zu erfolgen hat, stehe ich in regem Austausch mit den Verantwortlichen in fast allen Bundesländern.“ Vorgesehen ist, dass vor der Abgabe des Notfallkontrazeptivums die Frauen von Apothekerinnen und Apothekern in der Apotheke beraten werden sollen.

Die Pille danach sorgt für die Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft: Sie verhindert oder verschiebt den Eisprung, so dass keine Befruchtung stattfindet. Hat eine Befruchtung bereits stattgefunden, verhindert die Pille danach die Einnistung in die Gebärmutter. Ist eine Einnistung der befruchteten Eizelle schon geschehen, wirkt die Pille danach nicht mehr. Deshalb muss die Pille danach so schnell wie möglich, spätestens 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Die Pille danach wird in 28 europäischen Ländern und weiteren 60 Ländern weltweit rezeptfrei vertrieben. Nirgendwo werde, so Rawert, von gesundheitlichen Schäden für die  Frauen oder von Leichtfertigkeit mit ungeschütztem Sex berichtet.


Peter Ditzel /Rawert