Nacht- und Notdienst

ABDA droht mit bundesweitem Protest

Berlin - 16.01.2013, 18:39 Uhr


Mit einer bundesweiten Protestaktion will die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) reagieren, falls die Regierungskoalition bis Mitte Februar keine Lösung für die Umsetzung der versprochenen Nacht- und Notdienstpauschale gefunden hat. Zunächst aber müsse das Bundesgesundheitsministerium die Gründe für die Probleme der Umsetzung offenlegen und Transparenz herstellen, forderte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt im Anschluss an eine Sitzung des Geschäftsführenden ABDA-Vorstandes.

„Diese Situation ist total unbefriedigend“, so Schmidt. Bis Weihnachten habe die ABDA aus dem BMG nur Signale erhalten, dass die Umsetzung „auf dem Weg ist“, so Schmidt. Nach den Erfahrungen mit dem nicht eingehaltenen Pick-up-Versprechen sei ein Scheitern der neuen Nacht- und Notdienstpauschale „nicht hinnehmbar“. Die ABDA habe bislang keine Information über Details der Umsetzungsprobleme erhalten.

Auch sei eine offizielle Kontaktaufnahme mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) gescheitert. Es gebe weder einen Termin für seinen Antrittsbesuch als neuer ABDA-Präsident bei Bahr, noch habe es ein Telefonat gegeben, so Schmidt. Allerdings habe ihm Bahr per SMS signalisiert, dass er eine Lösung sehe.

Sollte die Notdienstpauschale wegen objektiv unüberbrückbarer Probleme scheitern, werde die ABDA darauf bestehen, die zugesagten 120 Millionen Euro auf anderem Wege zu erhalten: „Das Geld wollen wir haben“, sagte Schmidt.

Die Bundesapothekerkammer stehe „Gewehr bei Fuß“, die 120 Millionen Euro an die Nacht- und Notdienst leistenden Apotheken zu verteilen, so Schmidt weiter: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir haben eine Lösung.“ Danach sollen die Landesapothekerkammern die Nacht- und Notdienste zertifizieren. Die ausgestellten Zertifikate berechtigen dann zur Abrechnung der Dienste. Offen ist noch, ob die Abrechnung über die Kammern abgewickelt werden muss oder über die Apothekenrechenzentren mit den Krankenkassen. Schmidt: „Das hängt von der Konstruktion auf der Einnahmeseite ab.“ Im Durchschnitt werde die neue Pauschale etwa 200 Euro pro Dienst betragen, so Schmidt.


Lothar Klein