Ärzte-Korruption

Diskussion um Gesetzesverschärfung dauert an

Berlin - 02.01.2013, 09:47 Uhr


Inzwischen plädieren auch Krankenkassen und die Union für ein schärferes Vorgehen gegen korrupte Ärzte. Jens Spahn (CDU) droht den Ärzteorganisationen eine gesetzliche Strafregelung für den Fall an, dass sie das Problem intern nicht in den Griff kriegen.

„Entweder beginnt die ärztliche Selbstverwaltung endlich eigenständig, die Dinge klar beim Namen zu nennen und aktiv zu bekämpfen, oder wir müssen eine Strafnorm schaffen, damit der Staatsanwalt aktiv wird“, sagte der gesundheitspolitischer Fraktionssprecher Spahn der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Die Grenzen zwischen Kooperation und Korruption von Ärzten etwa mit Pharmafirmen seien unscharf. Niemand bestreite, „dass es tausendfach in Deutschland direkt oder indirekt Zahlungen oder Geschenke etwa von Laboren oder Pharmafirmen an Ärzte“ gebe.

Die ärztliche Berufsordnung verbietet zwar die Annahme von Provisionen und Geschenken. Nach Einschätzung der Krankenkassen werden Verstöße aber nur sehr selten verfolgt und bestraft. Das Argument von Ärztevertretern, es fehle an Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen, ließ Spahn ebenfalls nicht gelten. „Dann sollten sie uns schnellstens konkrete Vorschläge auf den Tisch legen, was wie geändert oder verschärft werden muss, damit sie ihre Arbeit tun können.“ Wahrscheinlich müssten erst fünf bis zehn Ärzten die Berufserlaubnis entzogen werden, „bis bei allen die nötige Sensibilität einkehrt“.

Der Spitzenverband der Krankenkassen soll nach Meldung der „Berliner Zeitung“ bereits einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet haben, der bis zu drei Jahre Haft für den Bestechenden wie den Bestochenen vorsieht. Die Regelung soll danach ins Sozialgesetzbuch aufgenommen werden. Auch die Krankenkassen machen Druck: Der AOK-Bundesverband forderte die Bundesregierung auf, die Gesetzeslücke zu schließen. „Freiberuflichkeit darf kein Freibrief für Korruption sein“, sagte der Chef des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, der Zeitung zufolge. Auch hier müssten strafrechtliche Sanktionsmechanismen greifen.

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dpa/Juliane Ziegler