2. Runde Kassenabschlag vor dem Aus

GKV fordert unabhängigen Prüfer

Berlin - 02.11.2012, 09:14 Uhr


Angesichts der festgefahrenen Verhandlungen über den Kassenabschlag fordert der GKV-Spitzenverband die Berufung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers zur Beurteilung der Kostenentwicklung der Apotheken. Die vom DAV vorgelegten Treuhand-Zahlen lehnt der GKV-Spitzenverband ebenso ab wie die mit dem DAV abgestimmten Daten des Bundeswirtschaftsministeriums.

„Zur Auswahl der ‚repräsentativen Apotheken‘, der Festlegung einer ‚standardisierten Leistungsbeschreibung‘ und der aussagefähigen ‚tatsächlichen Betriebsergebnisse‘ schlagen wir vor, ein Institut oder eine andere neutrale Stelle zu beauftragen“, heißt es in einer Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes gegenüber DAZ.online. Denn als Grundlage für die laufenden Verhandlungen fordert der GKV-Spitzenverband vom DAV die Datengrundlagen nach Änderung durch das AMNOG (§ 130 Abs. 1 Satz 3 SGB V) ein. Danach sind „Veränderung der Leistungen der Apotheken auf Grundlage einer standardisierten Beschreibung der Leistungen im Jahre 2011 zu ermitteln" sowie „Einnahmen und Kosten der Apotheken durch tatsächliche Betriebsergebnisse repräsentativ ausgewählter Apotheken zu berücksichtigen.“

Leider verweigerten die Verbandsvertreter der Apotheker bisher ihre Mitwirkung an der Erstellung einer neutralen Datenbasis. „Es drängt sich der Verdacht auf, dass die tatsächliche durchschnittliche Einkommenssituation der Apotheker besser ist, als die Apothekerlobby behauptet", so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.

Nach der ersten Verhandlungsrunde hatte der GKV-Spitzenverband vorgeschlagen, Prognos oder das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit der Prüfung der Wirtschaftslage der Apotheken zu beauftragen. Im Honorarstreit mit den Ärzten hatte ein Prognos-Gutachten im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes für erheblichen Unmut bei den Medizinern gesorgt. Darin hatte Prognos dargelegt, dass die Einnahmen der Ärzte seit 2008 deutlich stärker gestiegen seien als die Kosten der Praxen.

Nicht die ABDA, sondern das BMWi habe den Kassen die Berechnungsgrundlage zur Anpassung der Apothekenvergütung, Festzuschlag 8,35 Euro nach AMPreisV zukommen lassen, so Lanz. Und weiter: „Die Anhebung um 0,25 Euro ist von uns anhand des Datenmaterials gut nachvollziehbar, auch, dass der Verordnungsgeber eine ausreichende Vergütungsgrundlage wieder hergestellt hat. Das Zahlenproblem für die Verhandlungen des Apothekenabschlags ist damit jedoch nicht gelöst“, so Lanz weiter.

Wenn die Apotheker eine höhere Vergütung anstrebten, „dann müssten sie versuchen, dies über die AMPreisV durchzusetzen. Es ist nicht einzusehen, dass ausschließlich die gesetzlich Versicherten durch eine Verringerung des Abschlags den Apothekern mehr Geld zahlen sollen, die Kosten für Privatversicherte und Selbstzahler aber, dies die Konsequenz aus den Forderungen der Apotheker, nicht steigen sollen.“  


Lothar Klein