Bundesrat

Länderkammer stoppt Rx-Boni

Berlin - 21.09.2012, 11:52 Uhr


Der Bundesrat hat soeben das Verbot von Rx-Boni ausländischer Versandapotheken im Rahmen der Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG-Novelle) beschlossen. Damit müssen rezeptpflichtige Arzneimittel von ausländischen Versendern zum selben Preis angeboten werden wie in deutschen Apotheken.

Allerdings haben die europäischen Versandapotheken bereits Klage gegen das Rx-Boni-Verbot vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) angekündigt. Zudem hat DocMorris angekündigt, ohne Rücksicht auf das neue Recht weiterhin Rx-Boni zu gewähren. Ähnlich hat sich auch die Europa Apotheek Venlo (EAV) eingelassen.

Ferner soll das neue Gesetz die Patienten besser vor gefälschten Medikamenten schützen. Deshalb erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel in Zukunft ein Sicherheitsmerkmal, das ihre Echtheit garantieren soll. Ärzte dürfen außerdem schwerkranken Schmerzpatienten nun auch einen Not-Vorrat an Betäubungsmitteln verschreiben.

Anlass der AMG-Novelle sind laut Bundesgesundheitsministerium Neuregelungen im europäischen Recht. Mehr Transparenz über zugelassene Arzneimittel für Verbraucher und Ärzteschaft und bessere Überprüfungsmöglichkeiten für Zulassungsbehörden nach dem Marktzugang gehören danach zum Maßnahmenpaket im Bereich Arzneimittelsicherheit. Um das Eindringen gefälschter Arzneimittel zu verhindern, werden in allen Mitgliedstaaten besonders fälschungsgefährdete Arzneimittel zukünftig eine Sicherheitskennzeichnung auf der Packung haben.

Für klinische Prüfungen werden Melde- und Dokumentationspflichten reduziert, und es werden durch die Freistellung bestimmter risikoarmer klinischer Prüfungen von der Probandenversicherungspflicht finanzielle Entlastungen vor allem für nichtkommerzielle Forscher vorgesehen.

Im Betäubungsmittelgesetz sind Regelungen zur Verbesserung der Betäubungsmittelversorgung ambulanter Palliativpatienten vorgesehen. Damit wird ein wichtiges Anliegen der Hospiz- und Palliativverbände aufgegriffen. Um eine absehbare palliativmedizinische Krisensituation im ambulanten Bereich zu überbrücken, kann der Arzt den - oft unter unerträglichen Schmerzen leidenden - Patienten zukünftig ein betäubungsmittelhaltiges Schmerzmittel ausnahmsweise überlassen, wenn die Besorgung des Arzneimittels aus der Apotheke nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist.

Mit dem Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) wurde die frühe Nutzenbewertung als lernendes System eingeführt. Mit diesem Gesetz werden nun aufgrund der ersten Erfahrungen einige Anpassungen vorgenommen. So können pharmazeutische Unternehmer für eine Übergangszeit unvollständige Nutzen-Dossiers nachbessern und jederzeit eine neue Nutzenbewertung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beantragen. Außerdem soll der G-BA bei Beratungen des pharmazeutischen Unternehmers zur Planung des Studienprogramms die Zulassungsbehörden beteiligen. Darüber hinaus wird durch eine Vorschrift zur Länder-Gewichtung die bestehende Regelung über die Berücksichtigung der Arzneimittelpreise anderer europäischer Länder bei der Vereinbarung von Erstattungsbeträgen konkretisiert.

Ferner können Apotheken und Krankenkassen gemeinsam den Austausch bestimmter Arzneimittel in der Apotheke verbieten. Dies ist im Sinne der Patienten und stärkt die Selbstverwaltung. Ebenso im Sinne der Patienten ist, dass kein Arzt wegen verordneter Arzneimittel in Regress genommen werden kann, wenn er nicht zuvor beraten worden ist.


Lothar Klein