Vertrauliche Erstattungsbeträge bleiben Thema

Länder wollen AMG-Novelle passieren lassen

Berlin - 10.09.2012, 11:38 Uhr


In Kürze wird es klar im Gesetz stehen: Auch ausländische Versandapotheken müssen das deutsche Arzneimittelpreisrecht einhalten, wenn sie Kunden in Deutschland beliefern. Am 21. September 2012 wird sich der Bundesrat abschließend mit der „16. AMG-Novelle“ befassen, die auch diese Neuregelung umfasst. Die beratenden Ausschüsse geben grünes Licht für das zustimmungspflichtige Gesetz – nur der Gesundheitsausschuss hat noch einen Wunsch.

Der Wirtschafts- und der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrates haben letzte Woche nochmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung für das „Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ beraten. Das Ergebnis: Sie empfehlen der Länderkammer die Zustimmung. Der Vermittlungsausschuss wird somit nicht bemüht werden müssen.

Zugleich spricht sich der Gesundheitsausschuss aber für eine zusätzliche Entschließung aus: Die Bundesregierung soll gebeten werden, 24 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Erfahrungen mit der Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen zu berichten.

Der Hintergrund: Die Länder hatten schon zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens kritisiert, dass die zwischen GKV-Spitzenverband und Pharmaunternehmen ausgehandelten Preisabschläge nach § 130 b des SGB V für neue Arzneimittel offengelegt werden sollen. Sie forderten die Bundesregierung auf, zumindest zu prüfen, wie die Erstattungsbeträge hierzulande vertraulich abgewickelt werden könnten. Die Regierung sagte die Prüfung zu – doch am Ende lehnte sie eine Änderung der bestehenden Regelungen ab.

Der Gesundheitsausschuss lässt trotzdem nicht locker. Er befürchtet nach wie vor, dass die Offenlegung der Rabatte auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers hierzulande zu einer Preiserosion in den Ländern führen könnte, die auf die deutschen Preise referenzieren. Finanzielle Belastungen der Pharmaindustrie im Ausland könnten auch die Preisverhandlungen in Deutschland belasten, heißt es in der Empfehlung des Gesundheitsausschusses. Zudem könnten sich die Unternehmen gezwungen sehen, auf eine Ausbietung im deutschen Markt zu verzichten, um negative wirtschaftliche Auswirkungen auf das Auslandsgeschäft zu vermeiden. „Ein erstes Beispiel für ein derartiges Verhalten ist bereits in der Indikation Epilepsie bekannt geworden“, heißt es weiter. Im Blick hat man dabei Trobalt® von GlaxoSmithKline.

Im Sinne eines lernenden Systems sollte die Entwicklung beobachtet und evaluiert werden, so der Gesundheitsausschuss. Gegebenenfalls könnten dann die Regelungen über die Vereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und pharmazeutischen Unternehmern über Erstattungsbeträge nachgebessert werden.

Nächste Woche Freitag wird sich im Bundesrat entscheiden, ob das Plenum dieser Empfehlung folgt. Das Gesetz könnte damit noch – wie geplant – Anfang Oktober in Kraft treten.


Kirsten Sucker-Sket