Behandlungsfehlerstatistik 2011

Kassen stellten rund 4.070 Ärztefehler fest

Berlin - 05.09.2012, 13:21 Uhr


Die Krankenkassen haben im vergangenen Jahr rund 4.070 Behandlungsfehler in Kliniken und Arztpraxen festgestellt. Das geht aus der aktuellen Behandlungsfehlerstatistik des Medizinischen Dienstes der Kassen hervor.

„Jeder Behandlungsfehler ist einer zu viel“, erklärte daraufhin der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU). Und dass sich rund jeder dritte Verdacht als wirklicher Behandlungsfehler herausstelle, decke sich mit den Erfahrungen der verschiedenen Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Auch dort hätten sich am Ende rund 30 Prozent als nachweisbare Behandlungsfehler bestätigt.

Zöller verweist daher auf den Entwurf des Patientenrechtegesetzes, das in der vergangenen Woche in den Bundestag eingebracht wurde: Ziel sei es, Behandlungsfehler so weit wie möglich zu vermeiden. „Ein wichtiger Faktor dafür ist es, aus Fehlern und den sogenannten Beinahefehlern zu lernen.“ Daher werde mit Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen die Fehlerkultur zum festen Bestandteil des Behandlungsgeschehens gemacht – dabei helfe auch das patientenorientierte Beschwerdemanagement.

Darüber hinaus soll das Gesetz das Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten „entkrampfen“. Denn es beschreibe erstmals für alle nachlesbar die Informationspflicht des Arztes. „Das heißt, der Patient kann sich ein Bild machen, wie und worüber ihn der Arzt aufklären muss“, so Zöller. Und auch Krankenkassen werden mit dem Gesetz stärker in die Pflicht genommen: Sie sollen zukünftig ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern unterstützen. Zöller ist daher „überzeugt, dass dieses Gesetz für mehr Sicherheit sorgen und damit Behandlungsfehler verhindern wird.“

Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte bei den Grünen, sieht in den von der Bundesregierung vorgesehenen Regelungen hingegen „keine wirklichen Erleichterungen“. Die Zahlen des MDK bildeten nur die Spitze des Eisbergs, betont sie, denn nach wie vor fehle eine lückenlose Transparenz. Sie fordert bei Behandlungsfehlern eindeutigere Beweiserleichterungen für Patienten. Weiterhin sprechen die Grünen sich für einen Härtefallfonds aus. Vom ihm sollen Patienten profitieren, die einen schweren Schaden erlitten haben, bei denen aber unklar bleibt, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.

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Juliane Ziegler/dpa