Apothekenhonorar

Regierungskreise: Keine Einigung mit DAV

Berlin - 12.07.2012, 13:15 Uhr


In Kürze werden Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Vorschlag zur Anhebung des Apothekenhonorars auf den Tisch legen. Aber klar ist, die Forderungen der Apotheker werden nicht erfüllt. „600 Millionen Euro sind völlig unrealistisch“, hieß es jetzt in Regierungskreisen gegenüber DAZ.online. Im Gespräch sei ein „deutlich niedrigerer Betrag“.

Auch in einem weiteren Punkt gehen BMWi und BMG auf Konfrontationskurs zum Deutschen Apothekerverband (DAV). Es gebe mit dem DAV keine Einigung auf eine gemeinsame Datenbasis über die Kostenentwicklung der Apotheken in den letzten Jahren. Die vom DAV in den wochenlangen Verhandlungen gelieferten Daten seien „nicht hilfreich gewesen“, hieß es ausdrücklich. Die DAV-Daten seien von beiden Ressorts nicht akzeptiert worden.

Wie aus Regierungskreisen jetzt zu erfahren war, haben sich BMWi und BMG in Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt (Destatis) stattdessen auf eine eigene Datenbasis über die wirtschaftliche Lage der Apotheken weitgehend verständigt. Die Feinabstimmung der Zahlen werde in Kürze fertiggestellt. „Wir sind auf gutem Wege“, hieß es. Auf dieser Basis könne in Kürze ein konkreter Vorschlag für die anstehende Honorarerhöhung erfolgen.

Damit widersprachen Regierungskreise ausdrücklich der kürzlich in der Apotheker Zeitung von DAV-Chef Fritz Becker dargelegten Sichtweise. Nach Angaben von Becker sollen sich BMWi, BMG und DAV bereits auf eine gemeinsame Datenbasis verständigt haben, die weitgehend den vom DAV vorgelegten Zahlen entspreche.

Becker in der AZ-Ausgabe vom letzten Montag: „DAV, Bundeswirtschaftsministerium und Bundesgesundheitsministerium haben sich auf eine gemeinsame Zahlenbasis verständigt.“ Im Ergebnis gebe es „nur minimale Abweichungen“ von den ursprünglichen DAV-Daten. Daher war für den DAV-Chef vor wenigen Tagen eines klar: „Die von Spahn genannten 8,35 Euro entsprechen in keiner Weise der mit den gemeinsamen Zahlen belegbaren Entwicklung in den Apotheken.“ Eine solche gemeinsame Datenbasis gebe es nicht, hieß es jetzt aus den Ministerien.

Über das Ausmaß der Honorarerhöhung lässt sich daher vorerst nur spekulieren. Nach DAZ.online-Informationen war seit Monaten in der Koalition ein Betrag von knapp 200 Millionen Euro im Gespräch. Umgerechnet auf das Apothekenhonorar entspricht dies einer Anhebung auf den Wert von 8,35 Euro, ein Plus von 0,25 Euro. Diesen Wert hatte kürzlich bereits CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn ins Gespräch gebracht. Hoffnungen auf einen deutlich höheren Wert erscheinen daher nicht gerechtfertigt.


Lothar Klein