Nach dem BGH-Urteil zur Ärzte-Korruption

SPD plant Gesetzesinitiative

Berlin - 28.06.2012, 09:22 Uhr


Noch zwei Sitzungstage bis zur parlamentarischen Sommerpause – der Deutsche Bundestag hat heute und morgen ein ehrgeiziges Programm. Heute wird auf Antrag der SPD auch eine Aktuelle Stunde zur Korruption im Gesundheitswesen eingeschoben. Anlass gibt das vergangene Woche verkündete Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), demzufolge Vertragsärzte, die Geld von Pharmaunternehmen annehmen, sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen.

Das Urteil des BGH hat für Wirbel gesorgt. Während die Ärzteschaft erleichtert reagierte, gab es auch viel Unverständnis für die Entscheidung. Allerdings: Die Karlsruher Richter konnten im Ratiopharm-Fall das Zusammenspiel von Pharmareferentin und Arzt zwar nicht unter die Straftatbestände der Bestechung/Bestechlichkeit subsumieren – sie machten aber auch deutlich, dass damit keine Aussage über die grundsätzliche Strafwürdigkeit getroffen werde. Dies sei eine Aufgabe des Gesetzgebers.

Die SPD-Gesundheitspolitikerin Carola Reimann sieht nun die Regierungskoalition am Zug. Das Urteil sei „eine klare Aufforderung, das Gesetz entsprechend zu ändern“, sagte sie der „Braunschweiger Zeitung“. Die SPD-Fraktion fordere seit Langem – zu einem entsprechenden Antrag fand auch kürzlich eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt. Doch geschehen ist nichts weiter. Reimann hält der Regierung und Koalitionsfraktionen „Arbeitsverweigerung“ vor. Sie hätten sich bislang darauf zurückgezogen, dass noch Gerichtsverfahren laufen.

Die SPD-Fraktion wolle eine Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch erreichen, nach der auch die Korruption bei freiberuflichen Ärzten strafbar ist, erklärt Reimann im Interview. Schließlich könnten sich angestellte Ärzte im Krankenhaus schon jetzt strafbar machen. Zudem fordere die Fraktion, dass systematische Falschabrechnung von Krankenhäusern mit Sanktionen geahndet wird, Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden und Krankenkassen mehr Personal in der Korruptionsbekämpfung einsetzen können.

Die Initialzündung müsste nun jedoch von den Regierungsfraktionen kommen. „Wenn die Regierung jetzt weiter die Gesetzgebung unterlässt, macht sie sich mitverantwortlich für Korruption im Gesundheitswesen“, warnt Reimann. Spätestens nach dem BGH-Urteil könne man die Augen nicht mehr davor verschließen, dass es hier eine Regelungslücke gebe. Zugleich zweifelt Reimann: Schwarz-Gelb verweise auf die berufsrechtlichen Regeln der Ärzte, die angeblich ausreichend Sanktionen bei Korruptionsfällen vorsehen. Diese, so die SPD-Politikerin, griffen jedoch nicht.

Die SPD-Fraktion will daher in der Sommerpause deshalb selbst einen Gesetzentwurf erarbeiten. Reimann: „Schmiergeldzahlungen etwa für die Verschreibung bestimmter Arzneimittel dürfen nicht straflos bleiben, darauf müssen auch die Patienten vertrauen können“.


Kirsten Sucker-Sket


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