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Manch ein erhoffter Änderungsantrag blieb bei der AMG-Novelle aus. (Foto: DAZ)

Manch ein erhoffter Änderungsantrag blieb bei der AMG-Novelle aus. (Foto: DAZ)

Novelle des Arzneimittelrechts

Gesundheitsausschuss gibt grünes Licht

Berlin - Schon bald werden sich auch Versandapotheken aus anderen EU-Staaten an das deutsche Arzneimittelpreisrecht halten müssen, wenn sie nach Deutschland liefern. Zudem soll es künftig schwerer werden, gefälschte Arzneimittel in die legale Lieferkette einzuschleusen. Dies und mehr regelt die 16. AMG-Novelle, für die der Gesundheitsausschuss des Bundestages heute den Weg frei gemacht hat. Keine Mehrheit fand der Antrag der Linksfraktion, den Arzneimittelversandhandel auf rezeptfreie Medikamente zu beschränken.

Der Ausschuss stimmte heute mit den Stimmen der Regierungskoaltion dem Gesetzentwurf  für das „Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ der Bundesregierung sowie 40 Änderungsanträgen zu. SPD- und Linksfraktion votierten dagegen, die Fraktion der Grünen enthielt sich.

Mit dem Gesetz werden vor allem Vorgaben der Europäischen Union zu Arzneimittelfälschungen und zur Pharmakovigilanz umgesetzt. Zudem wird am Heilmittelwerberecht Hand angelegt. Berücksichtigt wird dabei insbesondere die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Heilmittelwerbung. Während sich die Oppositionsfraktionen mit den Schwarz-Gelb vorgesehenen Maßnahmen zu ersteren beiden Punkten weitgehend einverstanden zeigten, übten sie Kritik an der vorgesehenen Lockerung des Heilmittelwerbegesetzes. Ihnen missfällt beispielsweise die Aufhebung des Werbeverbots für nicht verschreibungspflichtige Schlaf- und Beruhigungsmittel – auch wenn das Verbot der Publikumswerbung für Mittel mit potenziell abhängig machenden psychotropen Wirkstoffen ausdrücklich bestehen bleibt.

Auf allgemeinen Zuspruch traf dagegen ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur ambulanten Palliativversorgung. Danach dürfen Ärzte künftig in speziellen Notfallsituationen und unter engen Voraussetzungen schwerstkranken Patienten in der ambulanten Behandlung Betäubungsmittel zur Verfügung stellen. Durchgewunken wurde auch der später hinzu gekommene Antrag, nach dem bestimmte Arzneimittel über den Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung von der generellen Substitutionspflicht ausgenommen werden können.

Die Linke konnte sich mit ihrem Antrag, den Versandhandel mit Arzneimittel auf OTC-Präparate zu beschränken, nicht durchsetzen. Die SPD-Fraktion kritisierte, dass mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf die Abgabe von Arzneimitteln über sogenannte Pick-up-Stellen, etwa in Drogeriemärkten, nicht verboten werde.

Wie erwartet fand heute auch kein Änderungsantrag zur Apothekenhonorierung Eingang in das Gesetzesvorhaben. Die Apotheker werden sich folglich weiter gedulden müssen. Auch die etwaige Hoffnung der Pharmaindustrie, die Koalition werde sich noch durchringen, die Vertraulichkeit von ausgehandelten Erstattungspreisen gesetzlich abzusichern, blieb unerfüllt.

Morgen Nachmittag wird die AMG-Novelle abschließend im  Bundestagsplenum beraten. Sodann muss das Gesetz ein weiteres Mal den Bundesrat passieren. Am 1. Oktober sollen die Neuregelungen in Kraft treten.

 

Lesen Sie hierzu auch:

AMG-Novelle: Verbot für Portfolioverträge

Kirsten Sucker-Sket / 27.06.2012, 13:53 Uhr

Kommentare:

Rolf Hummelmann sagt:
28.06.2012 15:45

Wenn jemand das Schwimmen lernen möchte, muss man ihn schon für den ersten Schritt ins Wasser loben. Damit er sich aber eines Tages erfolgreich aus eigener Kraft über Wasser halten kann, hat er noch einen langen Weg vor sich.
Wenn die Qualität der deutschen Arzneimittelversorgung erhalten werden soll, haben unsere Politiker auch noch einen langen Weg vor sich. Trotzdem lobe ich sie gerne für jeden noch so kleinen Schritt in die richtige Richtung.
Überraschend ist nur, dass ausgerechnet die LINKE als einzige die Zeichen der Apotheker richtig deutet...

Gunnar Müller / Detmold sagt:
28.06.2012 11:05

Ein Torso bleibt ein Torso bleibt ein Torso !

- Versandapotheken müssen weiterhin nicht so beraten wie die Präsenzapotheken.
- und bekommen dafür auch noch die gleiche Vergütung (auch im Ausland, obwohl kein Notdienst, Rezepturen etc.).
- Wir ertrinken nach wie vor in der Bürokratie für die KrankenKassen.
- und gehen - zum Schluss verursacht durch AMNOG 1 und 2 sowie - mangels Anpassung der Vergütung - Stück für Stück vor die Hunde.
Wer übernimmt endlich einmal dafür die Verantwortung ? Bringt sich ein!? Und handelt!!?
JETZT!
www.apothekerprotest.de

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