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Apotheken haben Null-Retaxationen satt. (Foto: Sket)

Apotheken haben Null-Retaxationen satt. (Foto: Sket)

AMG-Novelle

ABDA: Null-Retax verbieten!

Berlin - Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) fordert den Gesetzgeber auf, im Rahmen der 16. AMG-Novelle Kassen-Retaxationen auf Null zu verbieten. Angesichts der gegenwärtigen Praxis vieler Kassen bestehe „zwingender Regelungsbedarf“.

Die Unionsfraktion hatte in ihrem Positionspapier zur AMG-Novelle bereits das Anliegen der Apotheker, Nullretaxationen ein Ende zu setzen, aufgegriffen. Anlass gaben die Retaxationen von Betriebskrankenkassen bei Betäubungsmitteln wegen kleiner Formfehler. Dieses Vorgehen sei inakzeptabel, so die Union; eine gesetzliche Klarstellung sei daher anzustreben.

Einen entsprechenden Änderungsantrag gibt es bislang noch nicht. Doch die ABDA greift die Forderung in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der AMG-Novelle wieder auf: „Die Praxis von Krankenkassen, im Rahmen der Abrechnungsprüfung Vollabsetzungen vorzunehmen, nimmt im Zuge des sich verstärkenden Wettbewerbs der Krankenkassen um Versicherte und des steigenden Kostendrucks stetig zu“, heißt es dort. Dies führe zu „verheerenden“ wirtschaftlichen Belastungen für die Apotheken. Dabei erfolge der komplette Verlust der Vergütung der Apotheken einschließlich des Warenwertes ohne rechtliche Grundlage, mahnt die ABDA. „Wir sehen daher zwingenden Regelungsbedarf, dass der Gesetzgeber  Vollabsetzungen ausdrücklich verbietet“. Hierzu sollte eine Ergänzung des § 129 Absatz 4 SGB V erfolgen. 

Kirsten Sucker-Sket / 06.06.2012, 12:34 Uhr

Kommentare:

Stavenhagen-Neumann sagt:
08.06.2012 15:53

an auswanderer:

ist das ironisch gemeint?
Ansonsten frage ich mich gerade, warum der Chef finanziell dafür bluten soll, wenn die Angestellten gepennt haben. Z. B. bei fehlender Empfangsbestätigung für den Erhalt von 100 Lanzetten im Wert von 10,00. Schlechte fehlerhafte Arbeit wurde doch oft schon vom Arzt bzw. der Sprechstundenhilfe erbracht beim Ausstellen des Rezeptes. Ich wäre da mehr für das Verursacherprinzip.

Apotheker B sagt:
06.06.2012 23:34

Auswanderer wird groß geschrieben, und somit wird dieser Kommentar auf Null retaxiert.

Tja,...Pech gehabt,ich hätte ja mal vor der Absendung meinen Chef drüber schauen lassen.

auswanderer sagt:
06.06.2012 20:57

Wenn der Sachverhalt doch so einfach ist, reicht der Klageweg. Glaube nicht, dass Sie die Zusammenhänge gerade richtig darstellen. Rezeptkontolle ist und bleibt Chefsache. Es trifft insofern schon den Richtigen/die Richtige.

Drinhaus sagt:
06.06.2012 19:13

Stellen Sie sich vor das Finanzamt schickt Ihnen einen Steuerbescheid und Sie lehnen die Bezahlung der korrekt berechneten Steuerschuld ab, nur weil die Hausnummer auf dem Anschreiben einen Tippfehler enthält.

Würde der Finanzminister wegen dieses FORMFEHLERS auf die Steuerschuld verzichten? Ich denke, man würde dieses Ansinnen als Unfug zurückweisen und sie auffordern die Steuerschuld unverzüglich zu bezahlen.
Das gilt auch für Handwerker-Rechnungen und jede andere ansonsten korrekte Rechnung,... nur nicht für Apotheken!

auswanderer sagt:
06.06.2012 14:28

Warum soll schlechte, fehlerhafte Arbeit bezahlt werden?

Rezeptkontrolle ist Chefsache und wenn der Chef eben Fehler macht....

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