Patientenrechtegesetz

Union will Stiftung für Behandlungsfehler

Berlin - 24.04.2012, 11:21 Uhr


Im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Patientenrechte wollen die Gesundheitspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach dem Vorbild der Aids-Stiftung eine neue Stiftung zur Entschädigung von Patienten bei ärztlichen Behandlungsfehlern gründen. „Wir werden die Einrichtung einer Stiftung prüfen, die Betroffenen in Härtefällen schnell und unbürokratisch Hilfe zukommen lässt“, heißt es in einem Positionspapier der Gesundheitspolitiker der Union.

Dies beziehe Fälle ein, in denen Ärztefehler wahrscheinlich letztendlich nicht gerichtsfest nachweisbar seien. Diese Hilfe würde somit nicht auf einem Rechtsanspruch beruhen, sondern Betroffene, die in einer aus dem Schaden entstandenen schwierigen Lebenslage seien und schnell finanzielle Hilfe benötigten, unterstützen. Der Zuschuss könne in einem solchen Fall unbürokratisch bei der Stiftung beantragt werden.

Es müsse auch für die Fälle eine Entschädigungslösung gefunden werden, in denen ein Ärztefehler nachgewiesen werden konnte, jedoch die Verursacherfrage nicht eindeutig geklärt werden könne oder mehrere Verursacher verantwortlich seien. „Hier ist es in der Vergangenheit zu langen Streitfällen zwischen den einzelnen Haftpflichtversicherungen gekommen. Es darf nicht sein, dass Patienten Recht bekommen haben und unnötig lange auf eine Entschädigung warten, weil die Versicherungen sich untereinander streiten, wer zahlt“, so die Unions-Politiker.

Verbessern will die Union auch die Haftpflichtversicherung der Ärzte. Derzeit sei die Berufshaftpflicht bei Ärzten lediglich mit der Anmeldung gegenüber der Kammer nachzuweisen. Bei Berufswechsel sollen die Kammern verpflichtet werden, jede Kündigung oder Änderung der Berufshaftpflicht der zuständigen Ärztekammer anzuzeigen.

Zum Schutz der Patientinnen und Patienten vor übereilten Entscheidungen im Hinblick auf freiwillige IGeL-Leistungen will die Union die Regelungen zum Behandlungsvertrag um eine Vorschrift ergänzen: Die Verträge über derartige Leistungen müssen schriftlich erfolgen und darüber hinaus die verpflichtende Angabe der voraussichtlichen Kosten enthalten. „Die Aufklärung hat durch den behandelnden Arzt persönlich stattzufinden. Dabei sollte weiterhin verankert werden, dass in der Vereinbarung ausdrücklich darauf hinzuweisen ist, wenn es sich um eine medizinisch nicht  notwendige Leistung, z. B. eine kosmetische Operation, handelt“, so das Positionspapier.

Grundsätzlich verbieten will die Union Schönheitsoperation an Minderjährigen, „die keine medizinische Grundlage haben“. Nach Informationen der Vereinigung Deutscher Plastischer Chirurgen würden bis zu zehn Prozent aller kosmetischer Eingriffe an Unter-20-Jährigen durchgeführt. „Selbst bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung ist nicht sichergestellt, dass sich der Jugendliche der Reichweite seines Entschlusses bewusst ist. Es besteht die Gefahr, dass der jugendliche Charakter die Folgen nur schwer oder überhaupt nicht verarbeitet.“


Lothar Klein