Praxis ohne Grenzen

Bahr diskutiert auf DAZ.online: Ich habe das rechtlich klären lassen

Berlin - 20.04.2012, 09:06 Uhr


Gestern besuchte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf einer Wahlkampftour in Bad Segeberg die „Praxis ohne Grenzen“. Dort sprach sich Bahr dafür aus, nicht eingesetzte Alt- und Restarzneimittel aus Pflegeheimen an nicht krankenversicherte Patienten abzugeben. Das provozierte Nachfragen: Auf welcher Rechtsgrundlage könnte dies geschehen? Auch DAZ.online fragte nach.

Jetzt liegt nicht nur die Antwort des BMG vor. Daniel Bahr äußerte sich persönlich im Diskussionsforum von DAZ.online: „Ich habe das rechtlich klären lassen und wir haben einen Weg aufgezeigt, der natürlich nicht das Dispensierrecht infrage stellt.“ Einige Kommentare zu diesem Thema findet Bahr „nur noch peinlich". „Nehmen Sie sich lieber ein Beispiel an den Ärzten; Arzthelfern oder Apothekern, die sich in der Praxis ohne Grenzen engagieren und nicht einfach nur ihren Frust rauslassen, sondern konkret etwas an Verbesserungen für Menschen erreichen!“, schreibt der Gesundheitsminister als Kommentator auf DAZ.online. 

In der offiziellen Stellungnahme des BMG heißt es: „Soweit der Eindruck entstanden ist, dass es sich um eine Neuregelung handelt, ist dies nicht richtig. Die Beantwortung der einzelnen Fragen erübrigt sich daher. Grundsätzlich ist zu dem Komplex zu sagen, dass nach geltendem Recht die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den Apotheken vorbehalten ist. Es existiert kein ausdrückliches gesetzliches Verbot für Apotheken Arzneimittel, die bereits an Heimbewohner oder andere Patienten abgegeben wurden, erneut abzugeben. Allerdings hat der Apotheker die Gewähr dafür zu tragen, dass diese Arzneimittel sicher und in ihrer Qualität nicht beeinträchtigt sind.“

Eine Abgabe von Arzneimitteln durch Ärzte sei nach geltendem Recht nicht zulässig, werde allerdings von der „Praxis ohne Grenzen" auch nicht beabsichtigt. Nach dem Konzept der „Praxis ohne Grenzen" sollen die Abgabe und die Prüfung der Arzneimittel durch eine öffentliche Präsenzapotheke erfolgen.

In seiner „Praxis ohne Grenzen“ behandelt Arzt Dr. Uwe Denker in Bad Segeberg nicht nur kostenlos Patienten, die nicht krankenversichert sind. Sie erhalten dort auch Arzneimittel-Musterpackungen. Das reichte aber nicht zur Arzneimittelversorgung seiner Patienten aus. Denker sprach im BMG vor und ersuchte um Hilfe.

Gestern schaute Bahr persönlich in der Praxis vorbei. Eine Stunde sprach Bahr vor Ort mit Denker, Apothekern und Herstellern. Danach äußerte er sich gegenüber dem NDR so: „Arzneimittel, die beispielsweise in Pflegeheimen über bleiben, ungeöffnet sind, von guter Qualität, noch nicht abgelaufen, können ja für andere Patienten zur Verfügung stehen“, so Bahr. Und weiter: „Wichtig ist, dass der Apotheker draufschaut und gewährleistet, dass Qualität und Sicherheit auch wirklich gewährleistet sind. Er übernimmt die Verantwortung dafür.“


Lothar Klein