VSA-Rezeptdaten

BMG: Behörden prüfen Vorwürfe

Berlin - 22.02.2012, 10:25 Uhr


In die Vorwürfe gegen die VSA wegen unberechtigten Handels mit sensiblen Rezeptdaten haben sich jetzt die Aufsichtsbehörden eingeschaltet: Nach Angaben der Bundesregierung prüfen derzeit die Datenschutzbeauftragten von Bund und betroffenen Ländern sowie das Bundesversicherungsamt den Verdacht der Weitergabe personenbezogener Rezeptdaten von Rechenzentren an die Gesellschaft für Datenverarbeitung.

So antwortete das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf die schriftliche Frage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Beate Walter-Rosenheimer. Sobald diese Ergebnisse vorliegen, will das BMG sie auswerten und abschließend beurteilen. In ihrer Antwort weist die Bundesregierung ausdrücklich darauf hin, dass die Daten nach § 300 SGB V nur für im Sozialgesetzbuch „bestimmte Zwecke“ verwertet werden dürfen. Außerdem dürften nur „anonymisiert Daten“ für andere Zwecke genutzt werde, schreibt die Bundesregierung. 

Walter-Rosenheimer hatte in ihrer schriftlichen Frage darauf gedrängt, die offenen Fragen rund um den Rezeptdatenhandel der GFD schnell aufzuklären. Sie verlangte daher die Offenlegung des Informationsstandes der Regierung. Insbesondere wollte sie wissen, weshalb die Öffentlichkeit nicht bereits im Dezember von den Behörden informiert wurde.

Laut BMG besteht nach aktuellem Kenntnisstand „aufgrund eidesstattlicher Versicherungen von ehemaligen Mitarbeitern der Datenauswertungsgesellschaft GFD der Verdacht“, dass Rechenzentren Rezeptdaten mit Personenbezug an die GFD weitergegeben haben sollen. „Die Datenschutzaufsichtsbehörden der betroffenen Länder, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und das Bundesversicherungsamt (BVA) prüfen den Vorgang“, so die Antwort des BMG.

Zur Frage, weshalb eine Information der Bevölkerung nicht bereits im Dezember erfolgte, heißt es in der Antwort des BMG: „Die in diesem Zusammenhang den zuständigen Aufsichtsbehörden bisher vorliegenden Hinweise lassen derzeit noch keine tragfähige Beurteilung des Sachverhaltes zu.“ Vor diesem Hintergrund wäre aus Sicht des BMG die öffentliche Information über mögliche Rechtsverstöße eines privatwirtschaftlichen Dienstleisters durch das BVA nicht gerechtfertigt. 


Juliane Ziegler