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Michael Kauch (FDP) begrüßt die "patientenfreundliche" Abgabe von BtM durch Ärzte. (Foto: FDP-Fraktion)

Michael Kauch (FDP) begrüßt die "patientenfreundliche" Abgabe von BtM durch Ärzte. (Foto: FDP-Fraktion)

ApBetrO: Bald weitere Änderungen

FDP begrüßt Pläne zur BtM-Abgabe durch Ärzte

Berlin - Ärzten soll es künftig in der ambulanten Palliativversorgung erlaubt sein, Patienten dringend notwendige Schmerzmittel zu überlassen. Eine Basis hierfür legt die neue Apothekenbetriebsordnung. Genaueres soll jedoch erst in weiteren Rechtsakten geregelt werden: Durch eine Änderung des Betäubungsmittelrechts sowie einer weiteren Ergänzung der Apothekenbetriebsordnung.

Die Regelungen der Apothekenbetriebsordnung zur Vorratshaltung von Betäubungsmitteln ist bislang nur allgemein gehalten (§ 15 Abs. 1). Auch im nun vorliegenden Kabinettsentwurf ist noch keine spezifischere Bestimmung enthalten. Allerdings heißt es in diesem unter dem Punkt „Inhalt und Maßnahmen der Verordnung“, im Hinblick auf eine bessere Versorgung von ambulanten Palliativpatienten seien in der Verordnung ergänzende Regelungen zur Vorratshaltung von Betäubungsmitteln in der Apotheke sowie im Betäubungsmittelgesetz zum Überlassen bestimmter Betäubungsmittel durch den Arzt in eng begrenzten Fällen erforderlich. „Maßgeblicher Anwendungsfall hierbei ist die Deckung des  dringenden und kurzfristigen Betäubungsmittelbedarfs eines ambulant versorgten Patienten in einer voraussichtlichen palliativ-medizinischen Krisensituation. Der Arzt soll dem Patienten hierfür in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichnete Betäubungsmittel überlassen dürfen, wenn der Betäubungsmittelbedarf des Patienten durch eine Verschreibung nicht rechtzeitig gedeckt werden kann“.

Michael Kauch, Berichterstatter für Palliativ- und Transplantationsmedizin der FDP- Bundestagsfraktion, begrüßt die beabsichtigten Änderungen. Dass nach geltendem Recht ein Rezept geschrieben und das Medikament dann aus der Apotheke geholt werden muss, ist aus seiner Sicht misslich. „Am Wochenende und im ländlichen Raum ist dies für die Angehörigen oft schwierig, gerade wenn sie selbst hochbetagt sind“.  Ärzte, die solche Schmerzmittel schon jetzt „patientenfreundlich“ überlassen, müssten sich heute rechtlichen Konsequenzen stellen. 

Kirsten Sucker-Sket / 03.02.2012, 17:22 Uhr

Kommentare:

Elisabeth Jedamzik sagt:
05.02.2012 08:40

@ Pyrex :
(Rx-Folgeabgabe)
ich dachte schon , es gibt niemand mehr, der auch das mal thematisiert, was bei einigen unserer nachbarn schon praktiziert wird. Da müsste uns nicht mehr vor Quartalsendschließungen, Brückentagen und KH-Entlassungen grausen !
DAS möchte ich von der ABDA mal als Gegenforderung hören !

Gunnar Müller / Detmold sagt:
04.02.2012 10:49

Bereits jetzt können Ärzte Arzneimittel am Patienten ANWENDEN - auch BtM.

ABGABE auf Rezept an den Patienten NUR durch die Apotheken !

Wenn die Ärzte von unserem Gezatter mit "Rahmenvertragsmitteln", "Sonder-PZN-Vergabe", "Faktor-Nummer", Rezeptabrechnung, Retaxierung etc. erfahren, werden sie höchstwahrscheinlich die Finger davon lassen.

miwin sagt:
04.02.2012 10:27

"Der Arzt soll...Betäubungsmittel überlassen dürfen, wenn... BtM-Bedarf...nicht rechtzeitig gedeckt werden kann" "Am Wochenende und im ländlichen Raum ist dies...oft schwierig"

Wo ist das Problem? Für den ganz akuten Bedarf hat der Arzt das BtM schon heute in seiner Tasche, ist weitergehende medizinische Überwachung notwendig, dann gibt es das Krankenhaus.

In allen anderen Fällen hilft die Apotheke, von denen 2000 (!) jeden Tag und jede Nacht Dienst schieben und BtM genau für solche Fälle vorrätig halten.

Der Hinweis auf die Ausdünnung im ländlichen Raum ist eine glatte Frechheit ! Das hat ja wohl vor allem die Partei von Herr Kauch selber zu verantworten. Erst die Apotheken rasieren und dann darüber klagen, dass es nicht mehr genügend davon mehr...

leuchtendes Skelett sagt:
04.02.2012 01:50

Legen wir uns doch 1-2 BTM zusätzlich ins Notfalldepot. Dann gibts auch rund um die Uhr in ganz Deutschland eine Regelversorgung.
Keine Aufweichung des Dispensierverbots!
Nach den BTM fällt den Ärzten bestimmt noch weitere wichtige AM ein, die Sie doch noch unbedingt auch brauchen und so weiter...

Apolupus sagt:
03.02.2012 21:13

ach ist das schön: Der BundesÄRZTEminister macht ja ein guten Job für seine Kollegen. Das ist endlich mal Lobbypolitik vom Feinsten. Nur schade, dass wir Apotheker nichts davon haben.

Pyrex sagt:
03.02.2012 21:02

... und was macht der Apotheker mit der Regelversrogung wenn der Arzt am Freitag nachmittag schon im Wochenende ist, oder den Brückentag als solchen nutzt.

Leider lese ich nicht: Partei XY begrüßt Pläne zur rezeptlosen Folgeverordnung von RX-Medikamenten. Vor allem im Hinblick auf eine Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln seien in der Verordnung ergänzende Regelungen zum Überlassen bestimmter RX-Arzneimittel durch den Apotheker ohne ärztliche Verordnung in eng begrenzten Fällen erforderlich.

Aber das wäre zu praktisch und zu sehr am Alltag orientiert.

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