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Der G-BA hat ab Juli neue Unparteiische. (Foto: G-BA)

Frau rückt in G-BA-Spitze

G-BA-Trägerorganisationen einigen sich auf neue Führungsspitze

Berlin - Zum 1. Juli bekommt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue Führungsspitze. Josef Hecken wird bekanntlich Dr. Rainer Hess als unparteiischen Vorsitzenden ablösen. Als neues unparteiisches Mitglied soll die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Bundesärztekammer (BÄK) Dr. Regina Klakow-Franck benannt werden. Prof. Dr. Harald Deisler, bereits seit 2008 unparteiisches Mitglied im G-BA, soll für eine weitere Amtszeit berufen werden.

Die Amtszeit der bisherigen unparteiischen Mitglieder des G-BA endet am 30. Juni 2012. Neben Hess (71) wird sich auch Dr. Josef Siebig (61) aus dem Gremium verabschieden. Was die Nachbesetzung betrifft, mussten sich die Trägerorganisationen des G-BA (GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft) bis Mitte Januar einigen. Dies gelang – anderenfalls hätte das Bundesgesundheitsministerium die Benennung vornehmen können. 

Und so wird nun der Jurist Hecken (CDU), derzeit Staatssekretär im Bundesministerium  für Familie, Senioren, Frauen  und  Jugend den gut dotierten Vorsitz in dem einflussreichen Gremium übernehmen. Hecken ist den Apothekern vor allem als ehemaliger Gesundheits- und Justizminister des Saarlandes in Erinnerung. Damals stritt er geradezu leidenschaftlich für den Fall des Fremdbesitzverbots von Apotheken. In Saarbrücken wurde 2006 entgegen der nationalen gesetzlichen Vorgaben einer Kapitalgesellschaft – der holländischen Versandapotheke DocMorris – die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke erteilt. Diese hielt bekanntlich nicht lang – der Europäische Gerichtshof machte Hecken und seinen Mitstreitern einen Stich durch die Rechnung und erklärte das deutsche Fremdbesitzverbot für europarechtskonform.

Nach den Bestimmungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes muss nun noch der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags über die vorgeschlagenen Benennungen entscheiden. Mit dessen Zustimmung kann gerechnet werden.

Kirsten Sucker-Sket / 27.01.2012, 14:23 Uhr

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