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Die Union setzt bei der AMG-Novelle aufs Omnibusverfahren. (Foto: Bilderbox)
CDU/CSU-Positionspapier zur AMG-Novelle
Union erhört Pharma-Sorgen
Berlin - Das Positionspapier der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion hat nicht nur für Apotheken verlockende Versprechen parat – auch die Überzeugungsarbeit der Pharmabranche scheint Früchte zu tragen. So zeigt die Union Verständnis für einige Kritikpunkte der forschenden Pharma-Unternehmen an Verfahren der frühen Nutzenbewertung und der Erstattungspreisverhandlungen.
Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) hat für die Hersteller neuer Arzneimittel eine neue Ära eingeleitet. Sie können nun nur noch ein Jahr lang den Preis ihrer Markteinführungen frei festlegen – dann wird mit dem GKV-Spitzenverband ein Erstattungsbetrag verhandelt, der vom Ausmaß des Zusatznutzen abhängt. Wird ein solcher Zusatznutzen allerdings nicht ausgemacht, rutscht das Präparat gleich in eine Festbetragsgruppe mit vergleichbaren Arzneimitteln.
Grundsätzlich geben sich die forschenden Pharma-Unternehmen einverstanden mit der neuen frühen Nutzenbewertung. Ein paar Haken sehen sie aber noch. So sind sie – anders als die Krankenkassen – der Meinung, das die für die Preisverhandlungen heranzuziehenden europäischen Vergleichspreise aus solchen Ländern stammen sollten, deren Wirtschaftskraft mit der deutschen vergleichbar ist. Der GKV-Spitzenverband hat dagegen kein Problem damit, Länder wie Bulgarien oder Rumänien zu bemühen. Wegen dieser Unstimmigkeit, ist bereits die zuständige Schiedsstelle angerufen.
Nun hat auch die Union Position zugunsten der Arzneimittelhersteller bezogen. Bei den der frühen Nutzenbewertung gegebenenfalls folgenden Preisverhandlungen nach § 130a SGB V sei klarzustellen, dass die Referenzländer in ihrer Wirtschaftskraft mit Deutschland vergleichbar sein müssen, heißt es dort wörtlich. „Das Preisniveau von Rumänien oder Bulgarien ist sicher nicht angemessen“. Die Unionspolitiker verweisen auf die bestehende Regelung zu Abschlägen auf die Preise von Impfstoffen in § 130a Abs. 2 SGB V. Hier soll zur Ermittlung eines durchschnittlichen Preises auf „vier Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit den am nächsten kommenden Bruttonationaleinkommen“ zurückgegriffen werden.
Auch der Wunsch der Industrie, die ausgehandelten Rabatte für ihre neuen Präparate geheim zu halten, ist offenbar bei der Union angekommen. Eine Veröffentlichung sei für die Preisverhandlungen „grundsätzlich nicht notwendig“, heißt es im Positionspapier. Darüber hinaus bestehe in vertraulichen Verhandlungen mehr Spielraum für Rabattgewährung. Für die Hersteller sei es mit Blick auf den europäischen Markt wichtig, dass der verhandelte Erstattungspreis nicht in der Lauer-Taxe geführt ist. Der Verband Forschender Pharma-Unternehmen hatte unlängst um seine deutschen Referenzpreise gebangt, wenn die ausgehandelten Rabatte publik würden.
Lesen Sie hierzu auch:
Erstattungsbeträge nach früher Nutzenbewertung: vfa will Erstattungskonditionen geheim halten
Preisverhandlungen: GKV und Hersteller rufen Schiedsstelle an
Kirsten Sucker-Sket / 24.01.2012, 17:34 Uhr
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Gunnar Müller / Detmold sagt:
24.01.2012 19:41Viel zu kompliziert ......
Außerdem:
Was hat die bloße "Wirtschaftsgröße" mit dem Arzneimittel-Herstellerpreis zu tun !
Da käme als Orientierungsgröße wohl eher noch das Brutto-pro-Kopf-Einkommen infrage.
Warum keine Orientierung am "EU-Median"-ApU ?
Dann müßten wenigstens einmal sämtliche ApU's auf den Tisch !!
P.S. Warum gibt es das "Positionspapier" eigentlich nur "scheibchenweise" ?
Ist es sonst nicht zu ertragen??