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Lebendorganspender sollen künftig besser abgesichert sein. (Foto: Bilderbox)

Lebendorganspender sollen künftig besser abgesichert sein. (Foto: Bilderbox)

Organspende

FDP will Lebendspender besser schützen

Berlin - Die Regierungsfraktionen wollen Menschen, die sich für eine Lebend-Organspende entscheiden, rechtlich und finanziell besser absichern. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kauch erklärte, gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister würden derzeit Verbesserungen im Versicherungsrecht für Lebend-Organspender vorbereitet. Besonders im Bereich der Kostenübernahme soll das neue Gesetz umfassende Klärung bringen.

„Menschen, die große Solidarität mit ihren Nächsten zeigen, sollen endlich fair behandeln werden“, betonte Kauch. So sollen die Krankenkassen des Organempfängers verpflichtet werden, eine Entgeltfortzahlung für die ersten sechs Wochen nach der Operation für den Spender zu gewährleisten. Nach Ablauf dieser sechs Wochen sollen sie ein regelmäßiges Krankengeld zahlen. Um Streitigkeiten zwischen Kranken- und Unfallversicherungen zu unterbinden, ist eine Trennung der Zuständigkeiten vorgesehen: Für Spätfolgen von Lebendspenden sollen die Unfallversicherungen eintreten. Dies betrifft vor allem Reha-Maßnahmen und Behandlungskosten. Zudem wird die Beweislast zugunsten des Versicherten umgekehrt: Die Unfallversicherung muss nachweisen, dass die späten Komplikationen nicht mit der Transplantation zusammenhängen, ansonsten ist sie verpflichtet für die Kosten der Behandlung aufzukommen. Die Rechte der Versicherten werden somit aktiv gestärkt. 

Seitens der Ärzteschaft wurden die Pläne begrüßt. Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, erklärte, der Gesetzesentwurf trage dazu bei Lücken in der versicherungsrechtlichen Absicherung von Lebendorganspendern zu schließen. Er forderte, besonderen Wert auf die Absicherung von Nachsorgeuntersuchungen, Rehamaßnahmen und psychosozialer Nachsorge zu legen. Außerdem dürfte Lebendspendern kein Nachteil beim Abschluss einer Lebensversicherung entstehen und man müsse dafür Sorge tragen, dass auch Ehepartner und Kinder des Spenders bei Komplikationen ausreichend abgesichert sein müssten.

Die Techniker Krankenkasse (TK) äußerte sich ebenfalls positiv zu den Regierungsplänen.  Obwohl der operative Eingriff selbst meist nur mit einem geringen medizinischen Risiko einherginge, sei er doch auf jeden Fall mit Einbußen, zum Beispiel Verdienstausfall, verbunden. Die TK wies darauf hin, dass es die Pflicht der Solidargemeinschaft sei, Lebendspender zu unterstützen und verdeutlichte die Bedeutung der Lebendspenden für die Transplantationsmedizin. Allein 2011 konnten 877 Menschen durch die Lebendspende eines Angehörigen gerettet werden.

Bereits zu Lebzeiten können bestimmte Organe mit geringem Risiko für gesundheitliche Schäden als Spenderorgane entnommen werden. Dazu zählen die Entnahme einer Niere bei insgesamt gesunder Nierenfunktion sowie die Entnahme von Teilen der Leber. Beide Organe können sich beim Spender regenerieren bzw. die verbliebene Niere kann den Ausfall kompensieren. Voraussetzung für eine Lebendspende ist, dass zum Zeitpunkt der Entnahme kein geeignetes Organ eines Verstorbenen zur Verfügung steht, die Spende auf freiwilliger Basis abläuft und Spender und Empfänger verwandt oder emotional eng verbunden sind. Finanzielle Anreize dürfen nicht gegeben sein. Die gesetzliche Grundlage für eine Lebendspende findet sich in §8 des Transplantationsgesetztes. 

Die geplanten Änderungen sollen Eingang in den bereits vorliegenden Entwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes finden. Dieser war bereits im Sommer 2011 vom Kabinett beschlossen worden. Er sorgt vor allem für eine Anpassung an EU-Recht – so müssen Krankenhäuser, die Organe entnehmen, Transplantationsbeauftragte einsetzen. Für die erste Lesung im Bundestag gibt es noch keinen Termin. Für die nun geplanten Änderungen am Gesetzentwurf liegen dem Bundesgesundheitsministerium bereits Formulierungshilfen vor.

Almuth Schmidt / 24.01.2012, 15:04 Uhr

Kommentare:

Ralf Zietz sagt:
25.01.2012 14:25

Die bisherige unklare Regelung führte häufig zu Streitigkeiten zwischen den beteiligten Krankenkassen des Spenders und des Empfängers und auch der Unfallkasse. Die Gesetzeslücke ließ als zu oft an den Folgen der Spende erkrankte Nierenlebendspender im Regen stehen.
Besonders hoffnungsvoll stimmt die geplante Beweislastumkehr. Wird sie sich tatsächlich im Gesetz verankern lassen, wären auch weniger bekannte, aber sehr oft auftretende Komplikationen nach der Nierenlebendspende wie z. B. die Fatigue-Symptome abgesichert. Denn dann müsste der Beweis seitens der Versicherungsträger erbracht werden, dass diese schwere und je nach Studie zwischen 8 und 42 % der Spender betreffende Folge nicht durch die Spende indiziert ist.
Wir sehen die Entwicklung auch als ersten Erfolg unserer mehr...

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