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Alles schaut gespannt auf die ersten Verhandlungen über den Erstattungspreis für ein neues Medikament. Brilique® von AstraZeneca macht den Anfang.
Gespannte Erwartungen
Preisverhandlungen für Ticagrelor starten
Berlin - Heute beginnen die ersten Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und einem Arzneimittelhersteller über den künftigen Erstattungsbetrag eines neuen Medikaments. Den Anfang macht der Wirkstoff Ticagrelor (Brilique®), dessen Zusatznutzen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für eine bestimmte Gruppe von Herzinfarktpatienten im Dezember 2011 festgestellt hat. Die Verhandlungsführer auf beiden Seiten erhoffen sich einen „fairen Preis“.
Der G-BA hatte in seiner ersten frühen Nutzenbewertung den Zusatznutzen des Wirkstoffs für verschiedene Patientengruppen unter die Lupe genommen. Dabei konnte er für eine Gruppe einen „beträchtlichen Zusatznutzen“, für eine weitere einen „Zusatznutzen“ und für drei Gruppen „keinen Zusatznutzen“ ausmachen. Nach einer Berechnung des Brilique®-Herstellers AstraZeneca auf Grundlage von Krankenkassen-Versorgungsdaten sei damit der Zusatznutzen von Ticagrelor für etwa 80 Prozent aller Patienten mit akutem Koronarsyndrom anerkannt. Man darf nun gespannt sein, auf welche Weise und in welcher Höhe die Kassen und AstraZeneca den Rabatt auf das neue Präparat aushandeln werden. Dieser künftig einzuräumende Nachlass gilt nicht nur für alle gesetzlich Versicherten, sondern auch für Privatversicherte.
„Das werden sehr intensive Gespräche werden“, sagte AstraZeneca-Verhandlungsführer Claus Runge im Vorfeld der Verhandlungen. Das Mitglied der Geschäftsführung betonte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa die Offenheit des Verfahrens: „Es gibt keinen Algorithmus in der Preisfindung“, sagte er. „Wir haben kein Lineal, das wir anlegen können.“ Wie der Erstattungspreis im Einzelnen ermittelt werde, sei schwer vorhersehbar, so Runge. So werde etwa erst im Februar geklärt, welche Rolle die Vergleichspreise für das Arzneimittel in anderen europäischen Ländern spielen – hier ist die angerufene Schiedsstelle noch am Zuge.
Der GKV-Spitzenverband als Verhandlungsführer für die gesetzliche Krankenversicherung erhofft sich von der mit dem AMNOG eingeführten Preisfindungsregel spürbare Einsparungen – bis dato sei dieses Preissegment klar überteuert gewesen. „Faire Preise heißt für uns, dass sich die Gewinne der Pharmaindustrie am Zusatznutzen für die Patienten orientieren und nicht an den Wunschvorstellungen der Aktionäre", erklärte Verbands-Vize Johann-Magnus von Stackelberg. Nur für Mittel, die wirklich mehr bringen, sollten die Kassen auch mehr bezahlen.
Abseits der Innovationen, für die ein Zusatznutzen erkannt wird, erwartet der GKV-Spitzenverband nicht zuletzt dadurch große Effekte, dass auch Markteinführungen ohne Zusatznutzen erkannt werden. Dies Präparate fallen dann ohne weitere Verhandlungen in eine Festbetragsgruppe. Deshalb werde der GKV-Spitzenverband auch die Überprüfung bereits auf dem Markt befindlicher Medikamente anstoßen, so von Stackelberg. Bislang sind das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie der letztlich entscheidende G-BA allerdings schon mit den neuen Präparaten gut beschäftigt. Schleifen lassen dürfen sie die Verfahren nicht – die Fristen bis zur endgültigen Preisfindung sind klar vorgegeben.
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Kirsten Sucker-Sket / 23.01.2012, 10:35 Uhr
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