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Die Apothekenbetriebsordnung ist noch für manche Überraschung gut. (Foto: Sket)

Die Apothekenbetriebsordnung ist noch für manche Überraschung gut. (Foto: Sket)

BtM künftig vom Arzt?

BMG: Nur eine begrenzte Öffnung

Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium will Ärzten in der ambulanten Palliativmedizin die Möglichkeit einräumen, bestimmte Betäubungsmittel an ihre Patienten abzugeben. Entsprechende Medienberichte vom Wochenende bestätigte ein Ministeriumssprecher gegenüber DAZ.online.

Geplant sei, „betäubungsmittelrechtliche Vorschriften in eng begrenzten Fällen zu öffnen“. Dazu soll in die neue Apothekenbetriebsordnung – an der derzeit noch eifrig gefeilt wird – ein entsprechender Hinweis eingefügt werden. Die konkrete Umsetzung müsse allerdings im Betäubungsmittelrecht erfolgen, so der Sprecher.

Eine erste Lockerung für die BtM-Abgabe durch Ärzte erfolgte bereits im vergangenen Jahr. Nach einer Änderung in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung ist es in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und Hospizen nunmehr möglich, einen Notfallvorrat an Betäubungsmitteln bereitzuhalten. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hatte schon damals eine weitergehende Öffnung verlangt.



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Kirsten Sucker-Sket / 23.01.2012, 11:52 Uhr

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