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Politik

Daniel Bahr beim 3. Kongress „Vernetzte Gesundheit“: Die Vernetzung ist die notwendige Antwort auf die beiden Megatrends in der Gesundheit - die demografische Entwicklung und die Veränderung des ärztlichen Berufsbildes. (Foto: DAZ/Schelbert)
Vernetzte Gesundheit
Kooperation und Kommunikation als Heilmittel für die Zukunft
Kiel - „Vernetzung ist eine Zukunftsaufgabe“, erklärte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr beim 3. Kongress „Vernetzte Gesundheit“ in Kiel. Im Mittelpunkt der Tagung am 18. und 19. Januar mit über 500 Teilnehmern stand das neue GKV-Versorgungsstrukturgesetz. Es wurde immer wieder betont, dass dies nicht nur ein „Landärztegesetz“ sei, sondern vielfältige strukturelle Änderungen enthalte, auch um die Vernetzung zu fördern.
Für Bahr ist die Vernetzung die notwendige Antwort auf die beiden Megatrends in der Gesundheit: die demografische Entwicklung und die Veränderung des ärztlichen Berufsbildes. Einerseits müssten künftig immer mehr Menschen behandelt werden. Andererseits seien junge Mediziner, insbesondere die zahlreichen Ärztinnen, mehr als Ärzte früherer Zeiten an der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und an vielfältigen Formen der Berufsausübung interessiert. Deshalb seien neue Antworten nötig, insbesondere mehr Kooperation und Kommunikation. Dabei müsse die von der Bevölkerung sehr hoch eingeschätzte Versorgung vor Ort erhalten bleiben. Das Gesundheitswesen könne auch nicht zentral aus Berlin gesteuert werden, denn es sei regional und damit unterschiedlich. Die Zusammenarbeit finde vor Ort statt. „Wir müssen das starre Berufsdenken überwinden“, erklärte Bahr. Ärztliche Tätigkeiten müssten auch delegiert werden. Daher werde jetzt eine Liste der delegationsfähigen Tätigkeiten erstellt. Als Kooperationspartner nannte Bahr neben den Pflegeberufen auch die Apotheker, allerdings ohne ausdrücklich auf das ABDA/KBV-Modell einzugehen, dessen rechtliche Grundlage mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz eingeführt wurde.
Vor dem überwiegend medizinisch orientierten Publikum verwies Bahr auf etliche andere Regelungen des neuen Gesetzes. So gebe es Regresse künftig nur nach vorheriger Beratung, die ärztliche Bedarfsplanung sei flexibler geworden, die Residenzpflicht wurde aufgehoben, und für die Behandlung besonders schwer erkrankter Patienten wurde eine neue spezialfachärztliche Versorgung eingeführt, die die Sektorengrenzen zwischen ambulantem und stationärem Bereich überwindet und keine Mengenbegrenzung enthält. Zur Verringerung der Bürokratie seien über 20 Regelungen aufgehoben worden. Außerdem hätten die Länder neue Mitwirkungsrechte im Gesundheitswesen erhalten, damit aber auch die Verantwortung, ihre neuen Möglichkeiten zu nutzen.
Dr. Thomas Müller-Bohn / 19.01.2012, 18:25 Uhr
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buron out sagt:
21.01.2012 16:24Mit viel Worten wenig sagen. Bewundernswert.