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2,30 Euro Rabatt pro Arzneimittelpackung wollen die Kassen von den Apotheken. (Foto: Sket)

2,30 Euro Rabatt pro Arzneimittelpackung wollen die Kassen von den Apotheken. (Foto: Sket)

AMG-Novelle

Kassen wollen 2,30 Euro Apothekenabschlag

Berlin - Der GKV-Spitzenverband startet im Rahmen der geplanten Novellierung des Arzneimittelrechts erneut einen Anlauf, den Apothekenabschlag auf 2,30 festzuschreiben. Zudem schlägt er dem Gesetzgeber vor, auf die bislang für die Rahmenvertragspartner vorgesehene Anpassungsoption dieses Rabattes zu verzichten.

Der GKV-Spitzenverband begrüßt in seiner Stellungnahme zur AMG-Novelle die grundlegenden Absichten der Regierungskoalition. Das gilt nicht nur für die Umsetzung der EU-Vorgaben, sondern auch etwa für die Regelungen zur Versorgung von Heimbewohnern, zur Heilmittelwerbung und zum Vertrieb des Großhandels mit Arzneimitteln. Der GKV-Spitzenverband befürwortet auch, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für den grenzüberschreitenden Versand klargestellt werden soll. 

Dennoch sehen die Kassen weiteren Korrekturbedarf. Ganz oben auf der Wunschliste steht dabei eine die gesetzliche Festschreibung des Apothekenabschlags auf 2,30 Euro. So hoch war der Rabatt in den Jahren 2007 und 2008 schon einmal – mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz war er zum 1. April 2007 von 2,00 auf 2,30 Euro erhöht worden. Doch dann hatte das Schiedsgericht den Rabatt für die Kassen für 2009 auf 1,75 Euro reduziert. Das hat dem GKV-Spitzenverband bekanntlich noch nie gefallen. Schon im Gesetzgebungsverfahren zum AMNOG forderten die Kassen eine Rückführung des Abschlags auf 2,30 Euro.

Und so heißt es gleich zu Beginn der 22-seitigen Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes unter dem Punkt „Grundsätzliche Positionen“: „Ein besonderes Anliegen der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, nach zwei erfolglosen Verhandlungen zur Anpassung des Apothekenabschlages nach § 130 SGB V gesetzgeberisch für klare Rechtsverhältnisse zu sorgen“. Es wird auf die anhängigen Entscheidungen zum Abschlag 2009 und 2010 verwiesen. Je nach Ausgang dieser Streite könnten sich neue Schiedsentscheidungen oder eine gerichtliche Weiterverfolgung über mehrere Jahre ergeben, so der Verband. Dies sei sowohl für die Krankenkassen als auch für die Apotheken nicht nur mit einem Finanzrisiko in dreistelliger Millionhöhe verbunden. Je nach Ausgang der Verfahren seien höchst komplexe Rückabwicklungen vorzunehmen. Nachdem der Apothekenabschlag für die Jahre 2011 und 2012 bereits gesetzlich durch das AMNOG festgelegt wurde, sind die nächsten Anpassungsverhandlungen 2013 zu führen – und genau dies will die GKV vermeiden.

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist es rechtssystematisch nicht sachgerecht, dass die Apothekenvergütung einerseits durch die Arzneimittelpreisverordnung, andererseits – über den Abschlag – durch die Rahmenvertragspartner GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband geregelt wird. Diese Situation müsse mit Wirkung für das Jahr 2013 aufgelöst werden. Die Vergütung sei dann allein im Rahmen der Rechtsverordnung zu regeln.  

Neben dem Apothekenabschlag vermisst der GKV-Spitzenverband im Referentenentwurf für die AMG-Novelle eine Nachjustierung in Sachen Packungsgrößenverordnung. Ausdrücklich lehnen die Kassen die mit dem AMNOG beschlossene Neufassung der Packungsgrößenverordnung ab, nach der mit Inkrafttreten zum 1. Juli 2013 die Einteilung der Packungsgrößen nochmals – dann nach Therapiedauer – umgestellt werden soll. „Dem erheblichen organisatorischen Aufwand, der mit der erneuten Umstellung der Packungsgrößen verbunden ist, stehen keine nachweislichen Vorteile für die Arzneimittelversorgung der Versicherten oder die administrative Handhabung in der GKV gegenüber“, heißt es in der Stellungnahme. Die Aufhebung der Regelung sei nicht zuletzt auch im Interesse des Abbaus von Bürokratiekosten dringend geboten. 

 

Kirsten Sucker-Sket / 10.01.2012, 14:31 Uhr

Kommentare:

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Doebel sagt:
11.01.2012 22:49

Echt super, was Herr Larisch geschrieben hat - stimme ich voll zu!!
Danke! Wann endlich wehren wir uns als Apothekerschaft nachhaltig?? Unsere Entlohnung sollten wir in den Endverbraucher-Medien stärker kommunizieren!!

Gitte sagt:
11.01.2012 15:50

Durch alle letzten "Gesundheitsreform"- Gesetze wurde den Apothekern im RX- Bereich die Möglichkeit genommen, den ebenfalls gesetzlich geschaffenen wirtschaftl. Nachteilen durch einen klugen Einkauf gegenzuhalten, per Gesetz wiegesagt! Demzufolge sind für die Krankenkassen (KK) irgendwelche Rabattforderungen an Apotheken nicht mehr begründbar, unlogisch und sind ganz abzuschaffen. Die Apotheken müssen aber endlich von den KK eine Aufwandpauschale für das Handhaben der GKV- Rabattgesetze erhalten, denn dies kostet wirklich viel Zeit und Personal! Außerdem hilft dadurch die Apotheke den KK, viel Geld zu sparen, die genaue Summe verschweigen die KK bisher in ihren Bilanzen.

Apotheker55 sagt:
11.01.2012 12:40

Abschlag gesetzlich festschreiben: ja. Aber nicht bei 230 ct, sondern maximal bei 30 ct. es hat keinen Sinn, den Aufschlag beispielsweise auf 10,10 € zu erhöhen, wenn dann die Kassen 4,30 € Rabatt wollen. (vielleicht auch die Privaten). Die Kassen müssen tatsächlich anfangen, bei sich selbst zu sparen. Es ist unverschämt, wie dort das Geld verpulvert wird und im Gegenzug die Leistungsanbieter betrogen werden, Retaxierungen wegen Spitzfindigkeiten. Retaxierungen müssen überhaupt abgeschafft werden, außer bei tatsächlichen Verstößen gegen Lieferverträge. )Schon wegen dieser betrügerischen Retaxierungen haben die Kassen den Anspruch auf Rabatt verwirkt.) Aber nicht wegen Formfehlern (von Ärzten), Rabattarzneimitteln (die momentan vielfach nicht lieferbar sind, CT, Wintrop, Teva, mehr...

Barth sagt:
11.01.2012 10:38

Jeder gesunde Wirtschaftsbetrieb würde konsequent nur noch mit den Kunden direkt abrechnen bis Verträge existieren die für beide Seiten tragbar sind. Die Abrechnung mit den Kassen könnten die Kunden über unsere Verrechnungsstellen abwickeln zu deren Lasten. Wenn mittlerweile auch Klinikärzte streiken, steht uns das ja wohl auch zu. Nachdem rechtlich alles möglich ist, wenn ich es nur will, soll keiner behaupten unsere Vereine könnten, dürften das nicht organisieren!Für einen akademischen Beruf mit allen betriebswirtschaftlichen Risiken steht uns mittlerweile ein Aufschlag von 10 Euro plus zu, und den Landapotheken eine Befreiung von der Einkommens- und Gewerbesteuer!Wenn wir wirklich Apotheker sind und ehrlich sind, dann können wir niemals die Esotherik- und Wellnesswelle mitschwimmen, um mehr...

burn out sagt:
11.01.2012 10:12

Wie wäre es denn, wenn die Kassen keinen Rabatt mehr bekommen. Es gibt nur noch ein Skonto für die Kassen für eine pünktliche Zahlung der Rechnung am Monatsende. Man kann sicherlich Modelle vom Großhandel übernehmen - gestaffeltes Skonto usw. Apothekerliche Leistungen sollten per Vollkostenkalkulation monatlich abgerechnet werden ohne Skonto (wie bei Handwerkerrechnungen). Es gibt eine interessante Studie von Kearny bezüglich der Betriebskosten in der GKV. Sie belaufen sich auf ca. 23% im Gegensatz zur Industrie (13% oder 16%) und den Apotheken mit nur 6%. In diesem Bereich müssen die Kassen sparen, ebenso bei der Werbung, (Fernsehwerbung, Flyer usw.)

schillo sagt:
11.01.2012 10:07

Frau Jedamzik, Sie haben mit weisen Worten die Sachlage beschrieben.Alles,was dahinter kommt,ist
wirlich nicht mehr salonfähig.Danke

Apotheker E sagt:
11.01.2012 08:44

Es macht Sinn den Abschlag gesetzlich festzuschreiben, das schafft Rechts- und Planungssicherheit.

Heidi B. sagt:
11.01.2012 08:41

was sollen wir denn noch alles zum Nulltarif leisten?? Bei € 2,50 bleibt gar nichts mehr für unsere Arbeit übrig! Wir haben mit den geltenden Rabattverträgen schon so viel Arbeit zu leisten und sind den ganzen Tag nur mit Telefonaten bei Ärzten und Kassen beschäftigt... wie soll das nur weiter gehen?Der Apothekerberuf macht so schon lange keinen Spaß mehr!!!

angie sagt:
11.01.2012 08:14

schimpfen ist schön !!!
und wer tut was ?
leider vermisse ich die bundesweite Solidarität aller Apotheker
anscheinend geht es allen doch noch zu gut.....

sven larisch sagt:
11.01.2012 08:03

Gerne können die Krankenkassen das wirtschaftliche Risiko einer Apothekenführung übernehmen und mich zu Tarif anstellen. Aber bitte ohne Überstunden und Notdienste. Ansonsten sollen sie die Beratung doch nach Indien Outsourcen. Sie rufen nach einem höheren Abschlag, zahlen aber für den Ärger mit Ihren Rabattverträgen und das von uns geleistete kostenlose Inkasso keinen Cent. Das verbleibende Geld von 6,05 pro Packung (massenhaft!!!) würde einem Anwalt noch nicht mal zur Beratung in den erst 30 Sekunden reichen.

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