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Seit Jahresbeginn gelten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel. (Foto: Bilderbox)

Seit Jahresbeginn gelten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel. (Foto: Bilderbox)

Festbetragsarzneimittel

Neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen

Berlin - Infolge der seit Jahresbeginn neu geregelten Großhandelsvergütung gelten seit 1. Januar neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnete Arzneimittel. Darauf weist die ABDA hin.

Arzneimittel können grundsätzlich von der Zuzahlung befreit werden, wenn ihr Preis 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Derzeit unterliegen 32.336 Arzneimittel einem Festbetrag. Davon sind nach einer Datenbankauswertung der ABDATA  6.212 Arzneimittel zuzahlungsbefreit – das ist mit 19,2 Prozent fast ein Fünftel (Stand: 1.1.2012). 

Für zuzahlungspflichtige Arzneimittel gilt: Ist auf dem Rezept kein Befreiungsvermerk eingetragen oder liegt keine Befreiungsbescheinigung vor, sind die Apotheken gesetzlich verpflichtet, Zuzahlungen von den Versicherten zu erheben und an die Krankenkassen weiterzuleiten. Jährlich sind das etwa 1,8 Mrd. Euro (Stand: 2010).

Kirsten Sucker-Sket / 06.01.2012, 17:01 Uhr

Kommentare:

Apotheker B sagt:
07.01.2012 14:57

Besser schnell alles von der Redaktion löschen lassen, und noch mal neu anfangen ;)

Apotheker55 sagt:
07.01.2012 10:43

nur müsste man die auch abgeben können. Die Rabatt AM sind oft NICHT befreit

dietrmar frensemeyer sagt:
07.01.2012 09:04

????? 540 MIO ???
5,4 MIO .....

Sven Larisch sagt:
07.01.2012 08:48

1,8 Milliarden Euro pro Jahr an kostenlosem Inkasso. Nehmen wir einen Inkassosatz von 0,3% an sind das 540 Millionen Euro die die GKV jährlich den Apothekern schuldet für Inkassoarbeit! Her damit! :-)

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