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Gesundheitsminister Bahr will Pflegereform in zwei Gesetze splitten. (Foto: Bilderbox)

Gesundheitsminister Bahr will Pflegereform in zwei Gesetze splitten. (Foto: Bilderbox)

Pflegeversicherung

Bahr teilt Pflegereform in zwei Gesetze

Berlin - Nach dem Prinzip teile und herrsche versucht Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), die angestrebte Reform der Pflegeversicherung über die parlamentarischen Hürden zu heben. Dazu soll die Pflegereform in zwei Gesetze gesplittet werden: Im ersten Teil sollen die Leistungsverbesserungen vor allem für Demenzkranke geregelt werden, im zweiten Teil die Finanzierung mit der vorgesehenen Beitragserhöhung.

Für den Finanzteil ist damit nicht mehr Bahr, sondern Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zuständig. Dieses Verfahren ist üblich in Zeiten, in denen die Bundesregierung im Bundesrat über keine eigene Mehrheit verfügt. Damit kann die Opposition die Leistungsverbesserungen nicht blockieren, weil nur der Finanzteil zustimmungspflichtig in der Länderkammer ist. Außerdem: Politisch gerät die Opposition stärker unter Druck, so dem Finanzierungsteil zuzustimmen, um die Leistungsverbesserungen zu ermöglichen. Damit liefen Drohungen aus der SPD, die Pflegereform im Bundesrat zu Fall zu bringen, ins Leere.

Der Arbeitsentwurf zur Pflegereform aus dem Gesundheitsministerium soll in den nächsten Wochen vorliegen. Eigentlich wollte Bahr bereits im vergangenen Herbst seine Pflegereform präsentieren. Der Termin wurde immer wieder verschoben, weil es zwischen Union und FDP Konflikte über die Finanzierung gab. Die FDP hatte zunächst auf dem im Koalitionsvertrag verankerten Aufbau einer privaten Kapitaldeckung gepocht.

Jetzt soll ab 2013 der Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent und für Kinderlose auf 2,3 Prozent des Monatseinkommens bis 3825 Euro steigen. Die Einnahmen wüchsen damit um 1,1 Milliarden Euro. 2010 hatte die Versicherung, aus der 2,4 Millionen Menschen Hilfen beziehen, 20,4 Milliarden Euro ausgegeben. Nach dem Koalitionsbeschluss vom November soll von 2013 an steuerlich gefördert werden, wer „zusätzlich zum heutigen System der kapitalgedeckten Altersvorsorge" Vorsorge betreibt. Über die Form und Höhe der Förderung hat die Koalition bisher aber noch nicht entschieden.

Lothar Klein / 06.01.2012, 10:02 Uhr

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