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Auch bei der anstehenden AMG-Novelle setzt sich die ABDA für die Stärkung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung ein. (Foto: ABDA)

Auch bei der anstehenden AMG-Novelle setzt sich die ABDA für die Stärkung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung ein. (Foto: ABDA)

AMG-Novelle

ABDA: Noch Regelungsbedarf bei Pick-up

Berlin - Die gesundheitspolitische Gesetzgebung steht nicht still. Heute lief die Frist zur Stellungnahme zum Referentenentwurf für das “Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften” ab. Am kommenden Dienstag wird eine Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium stattfinden. Die ABDA ist grundsätzlich zufrieden mit dem Entwurf – sie sieht aber auch noch weiteren Regelungsbedarf.

Die geplanten Änderungen im Arzneimittelrecht wurden insbesondere aufgrund europäischer Vorgaben notwendig. So müssen die EU-Richtlinien zur Pharmakovigilanz und Arzneimittelfälschungen in nationales Recht umgesetzt werden. Auch auf dem Gebiet der Heilmittelwerbung plant der deutsche Gesetzgeber Anpassungen an die EU-Rechtsprechung. Darüber hinaus wird sich das Gesetzgebungsverfahren anbieten, eine Reihe weiterer Regelungen im „Omnibusverfahren“ aufzusatteln.

Die ABDA begrüßt die nun angestoßene Fortentwicklung. „Wir regen allerdings dringend an, die Expertise und Erfahrung der Arzneimittelkommissionen der Kammern der Heilberufe in diesem Bereich noch stärker einzubeziehen“, heißt es in einer Zusammenfassung ihrer Stellungnahme.

Auf Zuspruch trifft insbesondere der Plan der christlich-liberalen Regierungskoalition, die Geltung der Arzneimittelpreisvorschriften ausdrücklich auch auf Anbieter zu erstrecken, die ihren Sitz im Ausland haben. Damit wären die Rezept-Boni-Verlockungen von DocMorris & Co. tabu. Eigentlich liegt die Frage, ob schon die jetzige Gesetzeslage diese Bindung an das deutsche Preisrecht hergibt, derzeit dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe zur Entscheidung vor. Nun wird sich zeigen, ob die Richter diese Entscheidung weiter aufschieben und auf eine Klarstellung des Gesetzgebers warten.

Doch die ABDA sieht noch weiteren Regelungsbedarf im Rahmen der AMG-Novelle: Insbesondere im Hinblick auf die unerwünschten Ausprägungen des Arzneimittelversandhandels, die Pick-up-Stellen. Dass dieses Problem allein im Zuge der anstehenden Novellierung der Apothekenbetriebsordnung gelöst wird, ist kaum wahrscheinlich. Den Vertriebsweg der wohnortnahen Apotheke zu stärken, ist für die ABDA in ihrer Stellungnahme erklärtermaßen der übergeordnete Maßstab. 

Weiterhin ist aus Sicht der apothekerlichen Standesvertretung eine Überarbeitung des Berufsbildes des Apothekers in der Bundesapothekerordnung „dringend erforderlich“. Auch sei es „unverzichtbar, die Apotheke als Garant für Sicherheit im Arzneimittelverkehr und Schnittstelle zum Patienten durch arzneimittelrechtliche und andere Vorschriften zu stärken“, so die ABDA. Dabei sei die generelle Apothekenpflicht für Arzneimittel „ein zentrales ordnungspolitisches Instrument, um den Patienten flächendeckend vor Risiken im Umgang mit Arzneimitteln zu bewahren“. 

 

Lesen Sie hierzu auch:

16. AMG-Novelle: BMG legt Referentenentwurf vor

AMG-Novelle: Deutsches Preisrecht auch für ausländische Versand-Apotheken

Kirsten Sucker-Sket / 06.01.2012, 15:48 Uhr

Kommentare:

Markus Junker sagt:
10.01.2012 08:36

steht da nicht Konkretes dazu im Koalitionsvertrag? Dies umzusetzen wäre doch einmal etwas konsequentes.

Apotheker55 sagt:
08.01.2012 08:58

einfach pickup abschaffen! Was soll das Herumgeeiere. In Wirklichkeit will man den Internetapotheken nicht auf die Füße treten - uns schon.

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