E-Zigaretten

Händler mahnen Kritiker ab

Berlin - 03.01.2012, 15:49 Uhr


E-Zigaretten-Händler wollen die gegen ihr Produkt vorgebrachten Warnungen nicht auf sich sitzen lassen: An das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seien Unterlassungs- und Widerrufserklärungen versendet worden, meldete heute der Verband des deutschen eZigarettenhandels.

Der Verband wurde Mitte Dezember des vergangenen Jahres ins Leben gerufen, um „gegen die Meinungsmache von öffentlichen Stellen“ vorzugehen, heißt es auf der VdeH-Internetseite. Er beklagt sich, dass in den letzten Wochen vermehrt „falsche Aussagen“ über elektrische Zigaretten veröffentlicht worden seien. Ziel dieser „Meinungsmache“ sei die Image-Schädigung eines erfolgreichen Produktes, das „erheblich weniger schädlich“ sei als die Tabakzigarette, so der neue Lobbyverband. Diese Aussagen hätten für eine Vielzahl von Händlern spürbare Umsatzrückgänge und eine Verunsicherung der Öffentlichkeit in Deutschland zur Folge. Nach Ansicht der Händler treffen weder Arzneimittel-, noch Medizinproduktegesetz Regelungen zur E-Zigarette, weshalb sie auch nicht reglementiert werden dürfe.

Immer wieder werde der Vergleich zu Nikotinkaugummis oder sogenannten Inhalatoren gezogen, die in Apotheken angeboten werden, heißt es auch in einer Pressemitteilung der Interessengemeinschaft deutscher e-Zigarettenhändler. Diese Produkte dienten jedoch lediglich zur Rauch- bzw. Nikotinentwöhnung. Für eine Einstufung als Arzneimittel sei neben der Art der Verwendung aber auch der sogenannte „bestimmungsmäßige Gebrauch“ zu berücksichtigen. „Werden E-Zigaretten nicht als Rauchentwöhnungsprodukt, sondern als Genussmittel angeboten und benutzt, scheidet eine Zuordnung zur Arzneimittelregelung aus“, argumentieren die Händler. Sie fordern daher, E-Zigaretten als frei verkäuflich zu betrachten und Einschränkungen der Handels- und Nutzungsfreiheit zu unterlassen.

Im vergangenen Dezember hatte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt und die zuständigen Aufsichten der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte auf das Handels- und Verkaufsverbot liquidhaltiger Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten hingewiesen. Insbesondere nikotinhaltige Liquids dürften laut der Gesundheitsministerin nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden – eine solche liege jedoch nicht vor, so Steffens. Wer gegen die genannten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verstoße, so die Schlussfolgerung der Gesundheitsministerin, setze sich der Gefahr strafrechtlicher Ahndung aus. Auch vonseiten der BZgA wurde bereits vom Konsum der E-Zigaretten abgeraten. Die benutzten Kartuschen enthielten neben dem Suchtstoff Nikotin häufig auch andere gesundheitsschädigende Substanzen, so die Direktorin Dr. Elisabeth Pott. 

In Hannover entschied sich indessen die Verwaltungsspitze für die Ausweitung der bisherigen Rauchverbot-Dienstvereinbarung, wie eine Pressesprecherin der Stadt gegenüber DAZ.online bestätigte. Damit ist allen städtischen Bediensteten zukünftig auch das Rauchen von E-Zigaretten am Arbeitsplatz und in Dienstfahrzeugen verboten. Derzeit werde auch geprüft, ob auch ein Verbot für Besucher öffentlicher Einrichtungen durchsetzbar ist, so die Sprecherin.


Juliane Ziegler


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