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Kartellamtschef Andreas Mundt will Rabattverträge nicht offenlegen. (Foto: Bundeskartellamt)
Bundeskartellamt
Mundt: Rabattverträge bleiben geheim
Berlin - Das Bundeskartellamt hat die Geheimhaltung der Arzneimittel-Rabattverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen gerechtfertig und lehnt eine Offenlegung ab: „Es geht um die Kalkulation der einzelnen Unternehmen und somit letztlich um Geschäftsgeheimnisse“, sagte Andreas Mundt, der Präsident der Wettbewerbsbehörde, zur Begründung im Interview mit dem „Deutschen Ärzteblatt“.
Im Vergaberecht sei es nun einmal sehr schwierig, den Zugang zu den Akten zu eröffnen, so Mundt weiter. Die Behörde sei „sehr zufrieden damit“, dass auf die Rabattverträge das Vergaberecht Anwendung finde und die Verträge öffentlich ausgeschrieben werden müssten. Ohne Ausschreibung führe der Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt sonst langfristig zu einer Konzentration auch auf der Herstellerseite mit der Folge steigender Arzneimittelpreise.
Eine gesetzliche Korrektur forderte der Kartellamtschef Mundt hingegen bei der Kontrolle der Krankenkassen: „Hier ist der Gesetzgeber aufgerufen, eine Lücke zu schließen, die durch die Rechtsprechung der Sozialgerichte entstanden ist.“ Das Landessozialgericht Hessen habe geurteilt, dass das Kartellamt im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen nicht zuständig sei. Mundt: „Das muss korrigiert werden.“
Lothar Klein / 29.12.2011, 11:54 Uhr
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Apotheker E sagt:
31.12.2011 14:37Die Tatsache, dass es auf Grund der Rabattverträge zu einer Oligopolbildung bei den Generikaherstellern kommt, sehe ich bislang nicht. Dem widerspricht auch, dass es nach wie vor viele Krankenkassen und bei großen Kassen(arten) Gebietslose gibt.
Ebenfalls zieht der Vergleich mit dem Strommarkt nicht, denn hier waren die Anbieter vormals staatlich. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstehen bekanntlich der Aufsicht der Landesversicherungsämter bzw. des Bundesversicherungsamtes. Inwieweit hier eine Einbeziehung des Bundeskartellamtes sinnvoll ist, müsste unter den Behörden bzw. durch den Gesetzgeber geregelt werden. Meines Erachtens dürfte eine Offenlegung der Rabatte seitens der Hersteller nicht gewünscht sein, damit wäre dann wohl möglich klar, dass die Preise in der Lauer-Taxe mehr...
Gitte sagt:
31.12.2011 14:30zu Pillernmehrwert: versuchen Sie sich doch einmal von einer gesetzlichen Krankenkasse (KK) eine Bilanz, zu der die KK zumindest seinen Mitgliedern verpflichtet ist eine solche zu veröffentlichen, zu besorgen. Lassen Sie sich dann die Rabatte zeigen, die die Hersteller anhand der verordneten Stückzahlen am Jahresende den KK zu bezahlen haben !? Kriegen Sie nicht. Laut Nachfrage bei unserem LAV existiert dafür nämlich eine Gesetzeslücke.
Pillenmehrwert sagt:
30.12.2011 11:26naja, ganz so unbedarft, wie manche in diesem Thread sich versuchen hinzustellen , sind wir denn doch nicht. Selbstverständlich wäre eine Offenlegung der Rabatte erstens im Sinne der Transparenz wünschenswert und zweitens(wie von Kollege Müller oben zutreffend dargelegt)gesetzlich geboten. Aber wenn wir hier versuchen, die Problematik der Geheimhaltung der Rabatte mit deren möglicherweise dennoch korrekter Verbuchung bei den beteiligten kranken Kassen und Unternehmen zu vermischen, sind wir auch nicht besser als Fliegenkarl undall die anderen hauptberuflichen Wort- und Faktenverdreher.
Ulrich Fisahn sagt:
30.12.2011 09:05hat eigentlich mal jemand die Finanzierung von Einfamilienhäusern oder die Urlaubsziele von Funktionären überprüft?
Pillenliesel sagt:
30.12.2011 08:55Ich habe für diese Art Vettern- und Klüngelwirtschaft, ob im Staat oder in den KdöR nur noch blanke Verachtung übrig.
Genauso gegeüber denen, die nichts dagegen unternehmen.
Wundert es jemand , wenn die Wahlbeteiligung demnächst auf ein historisch niedriges Niveau absinkt?
Gitte sagt:
30.12.2011 08:34Krankenkassen (KK) gelten als eine Körperschaft öffentlichen Rechts. In deren Bilanzen erscheinen meines Wissens bis heute keine Zahlen über die immensen Einnahmen durch die Hersteller-Rabattverträge. Wohin buchen die KK diese Summen? Diese Einnahmen dürften doch den Versicherten nicht länger vorenthalten werden? Was machen denn die KK mit diesen Geldern?
Dr. Peter Post sagt:
29.12.2011 21:17Wenn doch die Rabatte geheim und das gut so ist, wieso zahlt ein rabattierendes Pharmaunternehmen überhaupt noch Steuern, wenn es unwiderlegbar erklären kann, der Gesamtgewinn sei durch die geheimen Rabatte aufgezehrt? Und nach wie vor: Wie unterscheidet sich geheimer Rabatt von Begünstigung durch Korruption?
Bernd Küsgens sagt:
29.12.2011 18:21Interessant was Andreas Mundt sagt.
"Ohne Ausschreibung führe der Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt sonst langfristig zu einer Konzentration auch auf der Herstellerseite mit der Folge steigender Arzneimittelpreise."
Im Wettbewerb geschiet es immer, dass sich zunächst Oligopole bilden, um Mitbewerber auszuschalten. wenn das passiert ist, wird an der Preisschrabe gedreht. Wieso ein Präsident des Bundeskartellamtes diesen Mechanismuss nicht sieht, ist mir schleierhaft.
Herr Mundt sollte doch die Vorgänge auf dem Strommarkt kennen, erst einige wenige Anbieter, dann wird der Preis NICHT mehr gesenkt,wenn dann eine Umstrukturierung hier Ausstieg aus der Atomenergie kommt, werden innerhalb des Prozesses die Preise ERHÖHT.
So wird es auf dem mehr...
Gunnar Müller / Detmold sagt:
29.12.2011 17:35Ich halte die Rabattverträge für eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme von Juristen für Juristen. Mit endlos-Schleifen-Potential !
Absenken der ApU's auf EU-Median-Werte - und der Spuk ist vorbei !!
Eine Offenlegung (ob im Detail für jedes Produkt oder in Summe pro Krankenkasse) gegenüber dem BMG hat - obwohl vorgesehen - bislang überhaupt nicht stattgefunden.
Warum drückt sich der BMG vor einer Abfrage der Rabatte nach § 130a (8) SGB V / BSSichG im Rahmen der Erledigung seiner Verpflichtungen nach § 130 a(4)?
Wie lautete eigentlich sein Bericht nach § 130a (8)Satz 6 SGB V / s. Artikel 1 Nr 7c)bb) AVWG:
"Das Bundesministerium für Gesundheit berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 2008 über die Auswirkungen von Rabattvereinbarungen mehr...
Apotheker 73 sagt:
29.12.2011 13:18"Ohne Ausschreibung führe der Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt sonst langfristig zu einer Konzentration auch auf der Herstellerseite mit der Folge steigender Arzneimittelpreise. "
Zum Glück findet dank der Rabattverträge keine Konzentration statt. Mittelständische (deutsche)Unternehmen erfreuen sich einer Chancengleichheit.
Die Entscheidung ist nicht unbegründet, aber eigentlich wäre es schon wünschenswert, wenn Krankenkassen nicht zunehmend im Geheimen arbeiten. Das ist und bleibt eine Einladung für Korruption und sonstige Mogelpackungen.
Nullretaxationen bei Nichteinhaltung der Rabattverträge stehen auch noch zur Entscheidung aus. Wie soll das dann berechnet werden? Oder dürfen die Zahlen portionsweise doch veröffentlicht werden, mehr...