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DAV klagt gegen Schiedsspruch 2010 zum Apothekenabschlag. (Foto: Sket)
Apothekenabschlag 2010 vor Gericht
DAV klagt – Daubenbüchel verteidigt
Berlin - Der Vorsitzende der Schiedsstelle, Dr. Rainer Daubenbüchel, hat die Festsetzung des Apothekenabschlages für 2010 auf 1,75 Euro gegen die Klage des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) verteidigt: „Eine Absenkung unter 1,75 Euro steht im Widerspruch zu den im AMNOG dargelegten Absichten des Gesetzgebers“, sagte Daubenbüchel gegenüber DAZ.online. „Daher sah sich die Mehrheit im Schiedsverfahren nicht zu einer deutlicheren Absenkung in der Lage.“
Am vergangenen Montag hatte die Schiedsstelle die Begründung für die Festsetzung des Kassenabschlages auf 1,75 Euro für das Jahr 2010 vorgelegt. Am Dienstag beschloss daraufhin der Geschäftsführende DAV-Vorstand seine schon im Schiedsverfahren zu Protokoll gegebene abweichende Position mit einer Klage gegen den Schiedsspruch zu untermauern. Damit muss sich das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg jetzt neben dem Apothekenabschlag 2009 auch mit dem Schiedsspruch für 2010 befassen.
Nach DAV-Angaben richtet sich die Klage gegen zwei Aspekte des Schiedsspruchs 2010: gegen den GKV-Vorbehalt und die Höhe. Die Gültigkeit des Schiedsspruchs steht nämlich unter einem gewichtigen Vorbehalt. Wird der vom GKV-Spitzenverband bereits beklagte Beschluss zum Apothekenabschlag für 2009 von einem Gericht rechtskräftig aufgehoben, wird automatisch auch die Festsetzung für 2010 unwirksam. In diesem Fall müsste der Apothekenabschlag für die beiden Jahre 2009 und 2010 von der Schiedsstelle neu verhandelt werden. Diesen Vorbehalt will der DAV nicht akzeptieren.
Derzeit ist das Verfahren zum Abschlag 2009 in der Berufungsinstanz vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg anhängig – es spricht vieles dafür, dass der Fall bis zum Bundessozialgericht gehen wird. Bereits im September erklärte der unabhängige Vorsitzende der Schiedskommission, Dr. Rainer Daubenbüchel, dazu gegenüber der AZ: „Falls das Bundessozialgericht den Schiedsspruch für 2009 aufhebt, ist alles wieder offen."
In den Verhandlungen Anfang September sei es darum gegangen, einen weiteren Prozess über den Apothekenabschlag 2010 zu vermeiden. Daubenbüchel damals: „Wir wollten Appeasement-Politik machen." Mit diesem Kompromiss gehe die GKV-Seite kein Risiko ein. Daher habe sie zustimmen können. Diese Politik ist jetzt mit der DAV-Klage gescheitert.
Zweiter Klagegrund für den DAV ist die Höhe des Kassenabschlages von 1,75 Euro für das Jahr 2010. In den Verhandlungen der Schiedskommission hatte der DAV für 2010 Kostensteigerungen der Apotheken geltend gemacht und eine weitere Absenkung gefordert. Daubenbüchel im September zu DAZ.online: „Rein rechnerisch hätten wir auch auf 1,61/1,65 Euro gehen können". Doch das sei im Kompromiss nicht durchsetzbar gewesen. Nicht nur die GKV-Seite lehnte diesen Betrag ab. Auch die neutralen Mitglieder der Schiedskommission konnten dem nicht zustimmen. „Dieser Betrag passt nicht mehr in die Landschaft", so Daubenbüchel im September. Der Gesetzgeber habe mit der Festlegung im AMNOG für 2011 und 2012 auf 2,05 Euro „einen Fingerzeig gegeben".
Der DAV zeigte sich bereits unmittelbar nach dem Schiedsspruch enttäuscht. Beim Apothekenabschlag von 1,75 Euro pro Arzneimittelpackung würden die Kostensteigerungen, etwa durch Tariflohnsteigerungen und Inflation, nur unzureichend berücksichtigt. „In Zeiten der Rabattverträge müssen die Apotheken immer mehr Leistungen erbringen", sagte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker im September. „Der Beschluss der Schiedsstelle ist enttäuschend, weil zusätzlicher Beratungsaufwand und steigende Sachkosten zu einem geringeren Zwangsrabatt hätten führen müssen." Jetzt hat der DAV Klage angekündigt.
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Lothar Klein / 12.12.2011, 10:44 Uhr
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miwin sagt:
12.12.2011 18:17Der Kassenabschlag ist ein Hilfskonstrukt, um "Wirtschaftlichkeitsreserven" der Apotheken zu kassieren, welche schon lange nicht mehr existieren.
Eigentlich stehen uns lt. Gesetz nämlich EUR 8,05 Pauschale sowie 3% des EKs zu. Beim Einkauf unserer Medikamente, die wir auf unser eigenes Risiko und unsere eigene Rechnung beziehen, existiert ein gesetzliches Rabattverbot.
Warum bitte schön sollen wir also auf unseren Aufschlag einen Rabatt geben ? Und warum glaubt eine "neutrale Schiedsstelle" dies eigentlich entscheiden zu dürfen ?
Haben die Mitglieder dieser Schiedstelle eigentlich auch einen Abschlag auf ihre Forderungen gewährt ? Es passt doch so gut in die Landschaft.
GeBo sagt:
12.12.2011 12:37„Dieser Betrag passt nicht mehr in die Landschaft", so Daubenbüchel im September. Der Gesetzgeber habe mit der Festlegung im AMNOG für 2011 und 2012 auf 2,05 Euro „einen Fingerzeig gegeben".
Es ist schon erstaunlich, dass ein "Fingerzeig" aus 2011 betriebswirtschaftliche Berechnung aus 2010 aushebelt („Rein rechnerisch hätten wir auch auf 1,61/1,65 Euro gehen können"), hatten wir schon eine Mathematikreform und keiner hat`s gemerkt....????
dietmar frensemeyer sagt:
12.12.2011 11:56FALSCH! Grundlage des Abschlags waren die Lügen von RÖSLER, den Kassen würden in 2011 16, 12 schließlich 6 Milliarden fehlen. Erklären konnte das keiner und die Realität hat diese Lüge als solche entlarvt.
Apotheker 73 sagt:
12.12.2011 11:38Grundlage für die Entscheidung 2,05€ der Politik war ein Sparbetrag der Apotheken von 200 Millionen, aufgesetzt auf den angenommenen 1,75€.
Mit dieser Entscheidung wird
1. im Jahr 2010 ein zusätzlicher Sparbetrag von den Apotheken geleistet, was eigentlich nicht Aufgabe des Schiedsgerichts ist
2. der Sparbetrag der Apotheken in den Jahren 2011/2012 wird deutlich erhöht, was politisch eigentlich nicht beabsichtigt war.
Wenn das Schiedsgericht schon anderweitige Faktoren aus dem Jahr 2011 berücksichtigt, dann sollte man die deutlich höhere Belastung der Apotheken insbesondere durch
1.die katastrophale Packungsgrößenreform
2.die in dem Ausmaß noch nie dagewesenen Defekte bei Rabattverträgen (eine enorme Herausforderung die Compliance hoch zu mehr...